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G 20 - Eindämmung der Steuerflucht beunruhigt private Kapitalmärkte !

Nun wollen die G 20 den Steuerflüchtigen an den Kragen ! Ob daraus was wird ? Muss doch die Regierung Merkel schon wegen der Einführung der „Finanztransaktionssteuer zum Jagen getragen werden. Durch ihren Widerstand hat die Bundesregierung in unverantwortlicher Art und Weise in den letzten Jahren bereits Milliarden verschenkt", kommentiert Sahra Wagenknecht das Gutachten des Bundesfinanzministeriums zur Einnahmehöhe aus der Finanztransaktionssteuer. Eine noch größere Rolle als individuelle steuerflüchtige Vermögen spielen heute Unternehmen mit juristischem Sitz in Finanzoasen, um dort Unternehmensanteile, Aktienpakte, Wertpapiervolumina zu parken und sie auf den Markt bringen zu können.

Nix wie weg - 02klick auf Bild - Mittelstandsbund

Doch Moment mal. Eine gewisse Deckungsgleichheit der Steuerflüchtigen in Finanzoasen und den so wichtigen privaten Investoren, die unsere Staaten anschließend finanzieren, ist doch nicht zu leugnen !

Dr. Werner Rügemer berichtet über Finanzoasen am Ende des Artikels.

Den Steuerflüchtigen an ihre Krägen zu gehen wäre zwar gerecht, jedoch würde das nicht auch "die privaten Kapitalmärkte beunruhigen"? Davor warnte uns doch Angela Merkel eindringlich !
Sind wir also nicht alle Abhängige von Steuerhinterziehern und sollten deshalb dankbar sein und staatlich entgangene Steuereinnahmen ihnen mit EZB-gesicherten Renditen für Staatsfinanzierung versüßen ? Für die wir auch haften.(27%) Verbietet doch ausdrücklich Artikel 123 AEUV die Staatsfinanzierung durch Zentralbanken, so dass nun steuerflüchtiges Kapital zur Staatsfinanzierung von Nöten ist und so reingewaschen wird.

Wie in einer marktgerechten Demokratie dieses Detail behördlich zugestalten ist, zeigt beispielhaft die Amtsverfügung 2001/18, die dem Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger und weiteren Kollegen psychatrische Untersuchungen bescherten, um sie als unliebsame Steuerfahnder aus ihren Jobs zu entfernen.

(Auszug Wistleblower) "Schmenger war Steuerfahnder am Finanzplatz Frankfurt/Main. Ein ‚Bankenteam‘ der Steuerfahndung des Finanzamts Ffm. V war bis Anfang 2001 bei der Prüfung mehrerer Großbanken eingesetzt. Die FahnderInnen deckten u.a. Fälle auf, in denen Banken Gelder verschiedener Bankkunden in Sammelbeträgen anonymisiert dorthin transferiert hatten, wo sie keine Quellensteuer für ihre Zinserträge abführen mussten. Ihre Fahndungserfolge führten im Fall eines einzigen Bankenverfahrens (1996), an dem Schmenger beteiligt war, zu gezahlten Mehrsteuern und Hinterziehungszinsen in Höhe von über 260 Mio. DM."

Die Amtsverfügung 2001/18, erlassen am 30.08.2001. Danach soll ein „Anfangsverdacht“ für steuerstrafrechtliche Ermittlungen aus den Fahndern nicht einsichtigen Gründen nur noch sehr eingeschränkt gegeben sein können.

klick hier _ Steuerfahnder Schmenger _ Amtsverfügung – 2001

Dass auf Grund dieses Geschehens das OLG Frankfurt nun im Juli 2014 Rudolf Schmenger keinen Schadenersatz zusprach, liegt auch daran, dass womöglich damit die Landesregierung Roland Koch geschont werden konnte. "Was die Wirtschaft will, das macht der Fürst, das spricht der Richter, das schreibt die Presse", scheint sich zu bewahrheiten. Eben marktgerecht. Das wiederum soll "beruhigend" sein ?

Eine Übersicht zur Steuerfahnder-Affäre - "Paranoia-Affäre"

Frankfurter Rundschau _ Juli 2014 _ Steuerfahnder Rudolf Schmenger scheitert vor Gericht

Whistleblower - Licht ins Dunkel bringen !

Das Interview mit Rudolf Schmenger _ 2013 _ Störsender -TV

Steuerfahndungen gefährden den Frankfurter Bankenplatz

Finanzexperte Werner Rügemer - über Finanzoasen