Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sektionen
Sie sind hier: Startseite Aktuelles BVerfG - ESM Entscheidung - Verweisung an EuGH

BVerfG - ESM Entscheidung - Verweisung an EuGH

Mit seiner Verweisung an das EuGH gibt das Bundesverfassungsgericht langfristig haushaltspolitische Hoheitsrechte des deutschen Bundestag an Institutionen wie EuGH und EZB ab, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen.

Justitiahttp://www.iknews.de/2014/02/07/kastration-deutscher-verfassungsorgane-perfekt/

Zu erwarten ist, dass der Steuerzahler für Staatsfinanzierung der EZB anteilsmäßig mit mindestens 27,14% haftet und Zockergeschäfte skrupelloser Bankster mit Herausgabe seines Eigentums durch Zwangsabgaben / Zwangshypotheken finanziert.

Pressemitteilung BVerfG

 

 

abgelegt unter: