Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sektionen
Sie sind hier: Startseite Aktuelles Selbstmorde zu Gunsten von Bankgeschäften?

Selbstmorde zu Gunsten von Bankgeschäften?

Der EuGH / Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilt zu Gunsten ehemaliger spanischer Immobilieneigentümer, die ihr Eigentum durch Zwangsräumung verloren haben und weiterhin „Bankschulden“ „bedienen“ müssen. Die Regierung Rajoy duldet mit Wissen diesen gesetzlichen Missstand. Spanischen Verbrauchern ist es durch nationale Gesetze verwehrt, sich auf EU-Richtlinien aus 1993 zu berufen, die sie vor Zwangsräumungen ihrer Immobilien schützen würden. Der EuGH verpflichtet nun den „Gesetzgeber“ in der Sache „tätig“ zu werden. Die Duldung der spanischen Regierung durch Nichtstun hat bislang zur Folge, dass sich einige zwangsvertriebene Immobilieneigentümer aus Verzweiflung selbst töteten. Eine Selbstmordstatistik könnte womöglich dazu beitragen, den spanischen Gesetzgeber einer Mitschuld an persönlichem Leid in Verantwortung zu nehmen. Stattdessen werden spekulative Bankengeschäfte weiterhin durch Steuerzahler ohne Gegenleistung zwangsabgesichert.
Verweise
Aktuelles
abgelegt unter: