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Missbräuchliche Zwangsversteigerung - Bedeutung für die deutsche Rechtspraxis

Das aktuelle Urteil des EuGH haben wir wiederholt eingestellt. Kreditgebenden Banken ist es demnach verwehrt, sich aufgrund vorformulierter Grundschuldbestellungsurkunden, realer Sicherheiten wie Immobilien ohne Gerichtsurteil zu bemächtigen. EuGH, Urt. v. 14.03.2013, C-415/11, Aziz . /. Catalunyacaixa –

Notbremse - ahttp://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=135024&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Der EuGH / Europäische Gerichtshof urteilte im März 2013 zu Gunsten ehemaliger spanischer Immobilieneigentümer, die ihr Eigentum durch Zwangsräumung verloren haben und weiterhin „Bankschulden“ „bedienen“ müssen.
Spanischen Verbrauchern ist es mit Wissen der Regierung Rajoy durch nationale Gesetze verwehrt, sich auf EU-Richtlinien aus 1993 zu berufen, die sie vor Zwangsräumungen ihrer Immobilien schützen würden.

Das Urteil hat Bedeutung für die deutsche Rechtspraxis !

Ebenso wie in Spanien findet in D kein Urteilsverfahren vor Beginn der Zwangsvollstreckung aus Grundschuldurkunden statt. Die Rechtslage ist insoweit mit dem spanischen Recht der Hypothekenvollstreckung vergleichbar. Zudem bürdet das deutsche Recht dem Schuldner hohe wirtschaftliche Hürden auf. Der Schuldner selbst muss ein Gerichtsverfahren einleiten, die Gerichtskosten liegen im 4-5 stelligen Bereich und lassen an einem uneingeschränkten Rechtsschutz zweifeln. Prozesskostenhilfe setzt das Einverständnis des Einzelrichters voraus.
Vorformulierten Grundschuldbestellungsurkunden der Kreditinstitute können daher nach dem Urteil des EuGH keinen Bestand mehr haben. Darauf gestützte Vollstreckungen müssen sofort eingestellt bzw. aufgehoben werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-urt-v-c-aziz-catalunyacaixa-missbraeuchliche-zwangsversteigerung_040825.html

 

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