Zwei-Klassen Recht
Banker tauschen problemlos ein „Nichts“ (Geld aus dem Nichts) gegen Freiheit ein !!!. Denn zur Geldstrafe ist die Alternative eine Freiheitsstrafe.
Gastbeitrag der Diskursgruppe Wirtschaft (DGWI) von Occupy:Frankfurt
Anzunehmen ist, dass diese „Strafzahlungen“ über die ESM-Bank, - die ja ohne Banklizenz dasteht - wieder zur Bankenrettung in der Eurozone verwendet werden.
Ein bewährtes Geschäftsmodell. Geschäfts- und Schattenbanken stellen selbst "Geld" her, um Zockergeschäfte und damit sich selbst zu retten. In der Haftungskaskade steht zuletzt der Steuerzahler.
Umgekehrt stellen Geschäftsbanken gegen säumige private Kreditschuldner Anträge auf Haftbefehl, wohl wissend, dass diese Schuldner (von Geld aus dem Nichts) keine andere Bank finden werden, die zur Übernahme des notleidenden Kredits bereit wäre. So können anschließend Kredit-Zinsen nach belieben erhöht werden, bis Schuldner mittellos dastehen.
hier - der Fall W. gegen die Commerzbank.
Ein anerkanntes Zweiklassen-Strafrecht zur Aufrechterhaltung bzw. "Rettung" des Bankensystems solange es geht. Regierungen sind eher bereit, die Innovationsfähigkeit des Landes, den Mittelstand, die über Generationen erarbeiteten Werte zu opfern, nur um ihre einzige Geldquelle aufrecht zu erhalten. Die der Geldfürsten des Nichts. Das meint – too big to fail, oder richtigerweise – too big to jail !!
Doch nun scheint die private italienische Zentralbank einen Weg gefunden zu haben. Um italienischen Geschäftsbanken -, die auf Staatsanleihen sitzen die niemand haben will -, zu Buchgeld zu verhelfen, drucken Sie den Euro selbst und erzeugen womöglich doch noch Inflation im Sinne der EZB, um damit Schulden durch Verarmung der Bevölkerung abzubauen, Eine lupenreine Staatsfinanzierung.
Die DWN berichtet.
Ein Vorbild der Vergangenheit, "die Lateinische Münzunion"