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Stimmrecht – alle fünf Monate hat Deutschland frei.

Mit Aufnahme des 19. EU-Mitgliedslandes Litauen in die Euro-Zone reduziert sich das Stimmrecht Deutschlands im EZB-Rat. Jeden fünften Monat soll nach einem Rotationsprinzip der EZB-Satzung das deutsche Stimmrecht ruhen, was jedoch faktisch ohne Auswirkung bleiben wird. Im EZB-Rat gilt das Kopfprinzip, eine Stimmengewichtung nach Haftungsanteil der Länder ist nicht vorgesehen. Nehmerländer sind im EZB-Rat zunehmend in der Mehrheit und können Zahlungsanforderungen gegenüber Geberländern uneingeschränkt durchsetzen.

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Der Bürger ist zwar mit mindestens 27,14% Hauptzahler der Eurozone, doch ein Mitspracherecht der Bevölkerung in Form von direkter Demokratie bzw. Volksentscheid zu den drängenden Fragen wie ESM, Bankenunion, Fiskalpakt, vollumfängliche Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB, ist in Deutschland als einzigstem Mitgliedsland der EU unterblieben. So ist es nach allgemeiner Ansicht einerlei, welche im EZB-Rat vertretene EU-Mitgliedsländer Steuerbeiträge der Bürger zur Rettung von notleidenden Zockerbanken, beziehungsweise Anforderungen von Zinseszinszahlungen für Staatsfinanzierung durch deckungsloses Papiergeld anfordert. Weitet sich der Anteil der Nehmerländer aus, kann sich der Haftungsanteil Deutschlands auf über 40% vergrößern.

Im Detail regelt das der verfassungsgemäße ESM-Vertrag. (Urteil v. 18.03.2014 / 12.09.2012)

Art. 7; eine finanzielle Anpassung durch den Gouverneursrat ist jederzeit möglich Die Länder haben der Zahlungsauforderung ohne Klagen unverzüglich nachzukommen.
Art 32; regelt die juristische und vollständige Unangreifbarkeit des Gouverneursrates - und zwar weltweit. Rechtsmittel gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

 

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