Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen Verfassungsrichter
„Es ist schrecklich diesen Weg gehen zu müssen“, sagt Hassel-Reusing. „Aber er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands leider notwendig geworden.“ "Grundrechte auf Leben, Menschenwürde, Eigentum und die universellen Menschenrechte habe der Senat bei seiner Prüfung nicht herangezogen."
Frau Hassel-Reusing fragt berechtigt, „Wie viel bleibt uns Deutschen im Falle eine Staatsbankrotts etwa von Griechenland, Portugal Spanien usw. Wer die universellen Menschrechte als Prüfungsmaßstab anwende, müssen den Menschen mindestens ein Leben auf dem Sozialhilfe-Niveau garantieren und eine gesundheitliche Grundversorgung. Mit seinem Vorgehen aber schütze das Verfassungsgericht nicht einmal dieses Sozialstaatsgebot, sondern kümmere sich allein um die demokratische Legitimation seines Urteils."
http://www.geolitico.de/2013/06/10/strafanzeigen-wegen-rechtsbeugung-gegen-verfassungsrichter/
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Europarechtler Udo Di Fabio kam im Juni 2013 in einem Gutachten zu dem Schluss, dass "wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten."