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Fortlaufend aktualisiert : Aussetzung der Einführungspflicht von Bio-Abfalltonnen zur flächendeckenden Entsorgung genetisch veränderter Waren

Kürzlich informierte eine städtische Institution jeden Grundstückseigentümer über die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung von Bio-Abfalltonnen. Ab Mitte 2015 sind Abfälle entsprechend zu sortieren und der städtischen Entsorgung zuzuführen. Näheres regele das maßgebliche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - so das Anschreiben der Stadt. Doch nach Durchsicht der gesetzlichen Bestimmungen bleiben entscheidende Fragen offen, die den zuständigen Behörden mit der Bitte um Auskunft zugeleitet wurden.

TTIP _ Sondermüll-Entsorgung durch die BiotonneEs ist davon auszugehen, dass TTIP, - die geheimen vertraglichen Regelungen des Freihandels- und des Investitionsschutz-Abkommens mit den USA -, trotz überwältigender Ablehnung in der Bevölkerung (88%) verabschiedet werden. Mit Ratifizierung der geheimen Verträge würden gegenseitig staatliche Einfuhrzölle in Höhe von zirka 2 Prozent entfallen. Damit eng verbunden sollen nach Aussagen von Finanzexperten des Bundes, europaweit hunderttausende neuer Arbeitsplätze entstehen.

Dessen ungeachtet sehen sich Unternehmen auf Märkten der USA neben einem mörderischen Preiswettbewerb auch mit einer ausbleibenden Konsumnachfrage konfrontiert, so dass neue Arbeitsplätze durch zusätzlich exportierte EU-Waren nur schwer zu generieren wären. vgl. Dr. Paul Craig Roberts, 15.07.2014 Cashkurs (hier)

So ist davon auszugehen, dass diese neuen Arbeitsplätze hauptsächlich durch importierte US-Waren entstehen sollen. wobei auch hier das Problem zu lösen wäre, das bei quantitativ gleich bleibender Bevölkerungsanzahl und allgemein sinkender Kaufkraft, Bürger vermehrt konsumieren müssen, um das Versprechen der Politik einzulösen. Bliebe der Konsum in der EU jedoch unverändert wie bisher, würde es rechnerisch bedeuten, dass ein Mehr an Waren-Einfuhren an anderer Stelle zu einem Weniger an EU-Waren führen müsste. Das würde jedoch in der EU-Zone zu mehr Arbeitslosen, anstatt der versprochenen hunderttausenden neuen Jobs führen.

Sie fragen sich natürlich, was hat das Beschriebene mit der Bio-Abfalltonne zu tun, die ab Mitte 2015 für alle Haushalte in Deutschland zur Pflicht wird?

Mit TTIP, - der vertraglichen Regelung des Freihandels- und Investitionsschutz-Abkommens mit den USA -, werden Bürgern auch genetisch veränderte Lebensmittel angeboten. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Entsorgung von nicht verzehrten und NICHT-zugelassenen genetisch veränderten Waren nach Ablauf der Verfalldaten, entsprechend wie Sondermüll behandelt werden müssen. Sie erfüllen nicht den Standard des normalen Lebensmittels bei der Erzeugung sowie auch der Entsorgung.

Stünde es dem Verbraucher noch frei, sich mit Kauf für oder gegen ein genetisch verändertes Lebensmittel zu entscheiden, werden mit der Entsorgung dieser Waren die Lasten allerdings vergemeinschaftet. Aus diesem Grund müssten Hersteller bzw. deren Händler nach Ablauf der Verfalldaten für Abtransport und Endlagerung der Waren sorgen, so wie es ähnlich schon mit Altgeräten und Batterien geschieht. Ansonsten würden Bürger ihre Versorgung mit genetisch veränderten Waren nicht nur mit Einbußen aus 2% Einfuhrzöllen und womöglich mehr Arbeitslosen bezahlen, sondern auch für die Kosten der Entsorgung und Endlagerung von Sondermüll zur Verfügung stehen.

Zunächst stellen sich folgende Fragen im Umgang mit Biomüll und Sondermüll:

1. Ist es richtig, dass genetisch veränderte Lebensmittel in Bio-Abfalltonnen entsorgt werden sollen und so die Gefahr bestünde, dass die Umwelt mit genetisch veränderten Organismen verunreinigt wird?

2. Ist es richtig, dass Bürger für diese Entsorgung, Verwertung und Endlagerung der genetisch veränderten Lebensmittel bezahlen sollen?

3. Es wird geplant, Bio-Abfall zu sammeln und in Vergärungsanlagen zur Energiegewinnung zu nutzen. Was soll mit den Endprodukten aus geplanten Vergärungsanlagen geschehen?

4. Welche dinglichen Sicherheiten können Politiker Bürgern garantieren, sollte sich ergeben, dass genetisch veränderte Lebensmittel in geplanten Vergärungsanlagen, - z.B. als vergorene Abfälle auf Äckern – in Form von Sondermüll in die Umwelt gelangen?

5. Ist eine Rücknahmeverpflichtung für Händler und Produzenten von genetisch veränderten Lebensmitteln vorgesehen, so dass Bio-Abfalltonnen entlastet und nicht als Einfallstor einer flächendeckenden Sondermüll-Entsorgung missbraucht werden können?

hierzu das Musterschreiben an die Gemeinden:

1. MUSTER _ Anschreiben an städtische Behörden

2. Rückanwort _ der Gemeinde
Kurze Info:

Die Gemeinde ist zur Umsetzung der Bundes-Verordnungen und Gesetze verpflichtet und verweist auf Zuständigkeiten des Umwelt Bundesamtes und des Ministeriums für Umwelt.

3. Anschreiben an das Umwelt-Bundesamt und an das Bundesamt für Naturschutz

4. Rückantwort des Umwelt-Bundesamt
Kurze Info:
Das Umwelt Bundesamt bekennt sich ihrer Zuständigkeit für Bio-Abfalltonnen, verweist sogleich auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Naturschutz, wenn es um das Verhalten von „genetisch veränderten Organismen / (GVO)“ gehe.

5. Rückantwort des Bundesamtes für Naturschutz.
Kurze Info:

Das Bundesamt für Naturschutz verweist auf die
Liste der zugelassenen genetisch veränderten Organismen (GVO) in der EU, die bei der Entsorgung keiner Sonderbehandlung bedürfen und wie Bioabfall zu entsorgen sind.

http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm

Nach Recherche der Liste der zugelassenen genetisch veränderten Organismen (GVO) in der EU ergibt sich folgendes:

Die bereits zugelassenen 50 GVO-Patente betreffen einzelne Pflanzenarten wie Mais und Soja, die in der Menge noch überschaubar sind.
siehe jedoch - Ein Blick genügt in das Europäische Patentamt München:

Monsanto: zzt ca. 2.444 Patente
Syngenta: zzt ca. 2.247 Patente
DuPont: zzt ...

Die Anfrage an das für Bio-Abfalltonnen zuständige Umwelt Bundesamt (siehe 3. und 4.) beschrieb jedoch genau diesen Umstand, dass nach Abschluss des Freihandel- und Investitionsschutz-Abkommens TTIP / CETA die jetzige Anzahl der bereits zugelassenen GVO in erheblichem Umfang überschritten werden und deren flächendeckende Entsorgung in der Landwirtschaft - nicht als Biomüll , sondern als Sondermüll - und so als rechtswidrig anzusehen ist.

6. Anschreiben an die Gemeinde
Aussetzung der Einführungspflicht von Bio-Abfalltonnen zur flächendeckenden Entsorgung genetisch veränderter Waren

7. Anschreiben an das Ministerium für Umwelt (2)

Kurze Info:
Anfrage, u.a. ob NICHT-zugelassene genveränderte Organismen GVO in Bio-Abfalltonnen zu entsorgen sind ?

 

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