Finanzielle Unterstützung
Wir wollen allerdings unabhängig bleiben und haben deshalb keine steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Organisation beantragt. Deshalb können wir für Spenden und Zuwendungen auch keine steuerlich anerkennungsfähigen Spendenquittungen ausstellen. Jeder Spender ist aber mit einem Betrag von 100 € an berechtigt, Mitgesellschafter der Debstrike Ltd. zu werden. Das Einzahlungskonto wird treuhänderisch verwaltet von der Scharpf & Associates Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wirtschaftlich Berechtigte ist die Debtstrike Ltd..
Unser Unterstützungskonto:
Konto-Nr.: 89 000 14059
BLZ: 501 900 00
Bank: Frankfurter Volksbank eG
BIC: FFVBDEFF
IBAN: DE2250 1900 0089 0001 4059
TREUHANDKONTOINHABER: SCHARPF & ASSOCIATES RA GMBH
Die Summe eingegangener Spendengelder wird auf dieser Webseite unter dem Link "Erhaltene Zuwendungen" regelmäßig publiziert. Darüberhinaus werden Verwendungsvorschläge gemacht, Abstimmungen hierüber durchgeführt und entsprechend den Abstimmungsergebnissen über die eingegangen Gelder verfügt. Die Verwendung der Spendengelder wird in regelmäßigen Abständen unter dem Link "Spendenverwendung" ebenfalls publiziert.
Wenn Ihre Spende steuerlich abzugsfähig sein soll, spenden Sie bitte an den BCC-Rechtshilfefond PRO VERITATE der Bürger- und Menschenrechtsorganisation Business Crime Control (BCC). BCC ist eingetragener Verein, der öffentliche Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leistet und unsere Initiative unterstützt. Die Kontoverbindung lautet:
Sparkasse Hanau - BLZ 506 500 23 - Konto 530 024 73
Diese Spende ist steuerlich abzugsfähig. Eine Bestätigung für das Finanzamt erhalten Sie - wo gefordert - vom BCC-Vorstand zu Beginn des Jahres.