Hier haben Sie die Wahl! - Auch nach der Wahl!
Hatten Sie wirklich das Gefühl, mit Ihrer Stimme bei der letzten Bundestagswahl am 22.09.2013 eine Politik gewählt zu haben, die sie wollen? Oder denken sie auch, sie hatten eigentlich keine Wahl, die Parteien werden jetzt wie immer nur ihre eigenen Interessen verfolgen, und bei der Europawahl ist es genauso gelaufen?
Sollte letzteres der Fall sein, dann lesen Sie bitte weiter.
Beteiligen Sie sich an den ersten deutschen basisdemokratischen Abstimmungen auf Bundesebene. Sie können damit zum Ausdruck bringen, was Sie wirklich wollen und unsere Herrschaftselite bekommt mit, dass wir ihre Herrschaft nicht mehr wollen.Bislang wurde uns ja von den gewählten Politikern der Weg der Abstimmung, also die direkte Form von Demokratie, grundgesetzwidrig vorenthalten. Dies wird diesmal wieder geschehen. Die gewählten Parteien werden wie immer keine Konkurrenz der Bürgerstimmen bis zu den nächsten Wahlen dulden. Das würde ja ihre Vorherrschaft bedrohen.
Wir wollen damit Schluss machen und Maßnahmen zum politischen Wandel durch selbst organisierte Abstimmungen wie in Art. 20 II GG vorgesehen als Teil unseres Widerstandsrechts aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz schon jetzt herbeiführen.
Wahlberechtigte können hier auch nach der Wahl abstimmen und damit die Politik wählen, die sie wollen. Wir haben einen Wunschzettel vorbereitet, der insbesondere neuere Spielarten der Knechtung durch von uns nicht gewählte Banken und Bürokraten in die Schranken weisen kann.
"Liste 99 - Nichtwähler" künftig auf jedem Wahlzettel wählbar
Bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahlen oder künftig auch bei eventuellen Volksabstimmungen sollen Nichtwähler eine „Liste 99 – Nichtwähler“ wählen können, die ebenfalls ausgezählt wird.
Die Möglichkeit auf dem Stimmzettel auch dafür stimmen zu können, keinen der aufgestellten Kandidaten zu wählen soll dazu dienen, die Wahlbeteiligung wieder zu steigern, den Lobbyismus zurück zu drängen und die Parlamente wieder so zu besetzen, wie es das Volk wählt. Um arbeitsfähig zu bleiben, muss allerdings eine Mindestgröße des jeweils gewählten Parlaments in der jeweiligen Verfassung oder in einer Verordnung festgelegt werden. Sollte diese bei einer Wahl nicht erreicht werden, muss die Wahl wiederholt werden, um die Mindestgröße des Parlaments über eine Wahl zu bestimmen. Nach dreifacher Wiederholung sollte die Mindestgröße durch Auffüllen im Verhältnis der zuletzt gewählten Parteilisten erreicht werden.
Neuesten Untersuchungen entsprechend, wirkt sich auch die Verteilung von arm und reich in der Bevölkerung auf die Wahlbeteiligung aus. Dies zeigt auch die Landtagswahl in Bremen 2015. Dort gibt es zwischen Stadtteilen mit hoher Wahlbeteiligung und solchen mit sehr geringer Wahlbeteiligung Einkommensunterschiede im Bereich von bis zu 45.000 € jährlich. Die Demokratie und die politische Beteiligung an den gesellschaftlichen Prozessen werden immer mehr zu einem Privileg der Besserverdienenden und der Bürger mit entsprechender Bildung. Dementsprechend werden auch die Wahlprogramme der Parteien eher auf diese Bevölkerungsschichten abgestimmt. Auch das Wählen und das Zählen nach dem Wählen kann einem Auseinanderdriften der Gesellschaft und dem Entstehen einer Mehrklassen oder Mehrkastengesellschaft entgegenwirken.
Gesetzliche Regelung der Buchgeldschöpfung
Gibt es im Bundesfinanzministerium Bestrebungen für eine gesetzliche Regelung der Buchgeldschöpfung? Das Thema der unregulierten Herstellung von Buchgeld durch Geschäftsbanken wurde gerade im SPIEGEL Nr. 42, S. 78 behandelt. Von der Deutschen Bundesbank erfährt man, dass es dazu keine direkt rechtliche Regelung gibt (www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/faq_zum_thema_geldschoepfung.html?docId=175746), obwohl die Buchgeldmenge (incl. M2 und M3) mittlerweile ca. 9 Billionen Euro beträgt gegenüber ca. 1 Billion Euro auf gesetzlicher Grundlage erzeugter Zentralbankgeldmenge (M0).
Wir sind der Meinung, hier besteht dringender Handlungsbedarf im Rahmen einer Gesetzesinitiative:
Die Steuerung der Buchgeldmenge bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung in unser aller Interesse.
Verbot privater Geldschöpfung
Hauptursache von demokratisch nicht kontrollierter Bankenmacht mit all den negativen Folgewirkungen für Mensch und Planet ist die Geldschöpfung aus dem Nichts durch Geschäftsbanken. Den Geschäftsbanken ist diese angemaßte Befugnis zu entziehen und auf demokratisch durch Volksabstimmungen legitimierte Institutionen zu übertragen.
Begründung:
Wir schlagen deshalb vor, dass durch eine Anpassung des noch vor dem EDV-Zeitalter eingeführten Verbots der bargeldlosen Kreditvergabe durch § 3 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) den Geschäftsbanken erneut ausdrücklich verboten wird, Geldschöpfung aus dem Nichts zu betreiben, also durch reine Buchungsvorgänge Kreditschuldner zu schaffen und durch Sicherheitenverwertung zu berauben. Geldschöpfung aus dem Nichts dürfen in Zukunft, wie auch schon in der Vergangenheit nur staatliche Zentralbanken in den Grenzen umweltverträglichen Wirtschaftswachstums betreiben, deren Leitung direkt vom Volk gewählt worden ist.
Schluß mit der Abgabenvollstreckung
Behörden, insbesondere Finanzämter dürfen nur noch Bescheide vollstrecken, die rechtskräftig sind. Die Rechtskraft wird im Falle des Widerspruchs von einem Bürgergericht festgestellt, welches mehrheitlich mit Steuerzahlern besetzt ist.
Begründung:
Die Möglichkeit für Behörden, insbesondere Finanzämter, ihre Bescheide sofort zu vollstrecken, also bevor sie von einem unabhängigen Gericht geprüft worden sind, wird in der Praxis der Behörden regelmäßig missbraucht bis zur Existenzvernichtung von Personen und Unternehmen. Die Missbrauchsgefahr wird zwecks Generierung von Steuereinnahmen zur Banken- und Bürokratierettung größer werden. Die bisherigen Kontrollen reichen nicht aus, weswegen den Profiteuren der Steuereintreibungen auch an dieser Stelle der Geldhahn vom Volk etwas zugedreht werden muss.
Abwählen durch Volksabstimmung
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wird es dem Bürger ermöglicht, während der laufenden Legislaturperiode durch Volksabstimmung Abgeordnete, Minister/in und Kanzler/in, Kommunalvertreter und Bürgermeister abzuwählen.
Begründung:
Diese basisdemokratische Maßnahme erschwert es, irgendetwas zu versprechen, um Wahlen zu gewinnen, aber sich anschließend nicht mehr an die Versprechen zu halten.
Die basisdemokratische Abwahlmöglichkeit dient des weiteren der Eindämmung von Lobbyismus und Korruption.