Abwählen durch Volksabstimmung
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wird es dem Bürger ermöglicht, während der laufenden Legislaturperiode durch Volksabstimmung Abgeordnete, Minister/in und Kanzler/in, Kommunalvertreter und Bürgermeister abzuwählen.
Begründung:
Diese basisdemokratische Maßnahme erschwert es, irgendetwas zu versprechen, um Wahlen zu gewinnen, aber sich anschließend nicht mehr an die Versprechen zu halten.
Die basisdemokratische Abwahlmöglichkeit dient des weiteren der Eindämmung von Lobbyismus und Korruption.