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Musterklage

Wollen Sie Zwangsvollstreckungen der Banken aus Grundschuldurkunden stoppen? Wollen Sie verhindern, dass die Bank Sie aus der Wohnung wirft? GHZ hat eine Musterklage entwickelt und auch bereits getestet, mit der sie dieses Ziel erreichen können.

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Die Musterklage geht von einem in der Praxis häufig vorkommenden Fall des unverschuldet eingetretenen Zahlungsverzuges mit Darlehensraten aus, den die Bank zum Anlass nimmt, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen (z.B. die Zwangsversteigerung der finanzierten Wohnung).

Die Forderung nach Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen wird in erster Linie damit begründet, dass die Bank nur Buchgeld verliehen hat, welches lediglich durch einen Buchungsvorgang der Bank (aus dem "Nichts") entstanden ist, sie deshalb keinen eigenen Zinsaufwand hat und generell derartige Kreditierungsgeschäfte gesetzlich verboten sind.

Des weiteren wird mit Hilfe einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14.03.2013 aufgezeigt, dass Vollstreckungen aus sogenannten Grundschuldbestellungsurkunden wegen der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten ebenfalls unzulässig sind.

Liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vor, bestehen bereits jetzt gute Aussichten für eine Bewilligung, weil es sich um einen tatsächlich und rechtlich schwierigen Fall handelt, über den deshalb nicht abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden darf, also Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.

Die Musterklage finden Sie hier zum kostenlosen Herunterladen:
geldhahn-zu.de/justiz/musterklage/Musterklage.doc

Die Literaturliste finden sie hier zum Herunterladen:
geldhahn-zu.de/justiz/musterklage/literaturliste

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