Täterschutz ist wichtiger als Opferschutz
Viele Schuldner können sich schon aus finanziellen Gründen kaum gegen die häufig mißbräuchlichen Zwangsversteigerungen aus Grundschuldurkunden wehren und müssen Prozeßkostenhilfe beantragen, um eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage mittels anwaltlicher Hilfe zu erheben. Hierzu liegen mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen vor, die bis auf eine Ausnahme den Empfängern von heißer Luft ("thin air" lautet der englische Begriff für das aus dem Nichts geschöpfte "Buchgeld") die Prozesskostenhilfe verweigern, u.a. mit dem Argument, dass andernfalls das Geld- und Finanzsystem zusammenbrechen würde (OLG Karlsruhe). Lesen Sie dazu auch unsere Stellungnahme im Musterverfahren Wiegand/Commerzbank.