Bankschuldenstreik
Commerzbank
Der Dialog mit der Commerzbank ist besonders spannend, weil er eine vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Blessing autorisierte Stellungnahme eingebracht hat, die die elektronische Falschgeldherstellung, also das Verleihen von Buchgeld, als "allgemein anerkannt" bezeichnet und damit rechtfertigt. Es gibt also für dieses atemberaubende Geschäftsmodell der Banken keine staatliche Genehmigung und keine gesetzliche Grundlage.
- Das Auftaktschreiben an die Commerzbank
- Die Commerzbank bedankt sich für die "offenen Worte"
- Kündigung der Geschäftsverbindung
- Widerspruch gegen Kündigung
- Schreiben an Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank
- "Allgemein anerkannt" - die Antwort der Commerzbank
Die Commerzbank hat bisher keine "gerichtliche Hilfe" in Anspruch genommen. Vielleicht zweifelt sie ja an der Legalität ihres Kreditgeschäftes und betrachtet es als klüger, keine grundsätzliche rechtliche Klärung herbeizuführen, die das Risiko in sich birgt, dass das Geschäftsmodell der Verleihung selbst geschöpften Geldes gekippt wird.
Frankfurter Sparkasse
Der erste Schritt zum Schuldenstreik: Die Verweigerung von Kreditrückzahlungen bis zum Nachweis, dass die Sparkasse wirklich Geld verliehen hat und selber Zinsen zu tragen hat, also sogenannte Refinanzierungskosten für das Ausleihen von Geld bei der Notenbank (EZB) oder anderen Banken, welches sie angeblich an den Kreditnehmer weiter verliehen hat. Rechtlich betrachtet wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bis zu dessen Erfüllung werden Zahlungen zurückbehalten, § 273 BGB. Die Fraspa bezeichnet dies als abwegig, kündigt die Geschäftsverbindung und beginnt umstandslos ohne zwischengeschaltetes gerichtliches Erkenntnisverfahren die Vollstreckung aus den Grundschuldurkunden.
- Der erste Schritt zum Schuldenstreik
- Die Antwort der Sparkasse
- Die Antwort an die Sparkasse
- Die Einbeziehung des Vorstands
- Fristsetzung zur Zahlung
- Kündigung der Geschäftsverbindung
- Widerspruch gegen Kündigung
- Androhung Zwangsvollstreckung
- Die Zwangsvollstreckung
- Vorläufige Beendigung der Vollstreckung, Teil 1
- Vorläufige Beendigung der Vollstreckung, Teil 2
- Ein letztes Schreiben an die Sparkasse
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Anfechtung Darlehensverträge u. Kooperationsverlangen
- Sofortige Beschwerde gegen Insolvenzeröffnungsbeschluss
- Abweisung des Insolvenzantrages durch Landgericht Frankfurt a.M.!!!!
- Schreiben an Nikschick und Richterin Dr. Brücher 14.08.2014
- Beschluss des Landgerichts 19.08.2014