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Ein Plädoyer für den Steuerwiderstand

Die mündliche Verhandlung vor dem Hess. Finanzgericht in Kassel unter dem Vorsitz seines Präsidenten hat mich dann zu einem schriftsätzlichen Plädoyer animiert. Ich habe mich bemüht, die angekündigte Zurückweisung meiner Klage zu einer (verfassungs)rechtlich als auch ethisch eher unlösbaren Aufgabe zu machen. Ein Schwerpunkt des Plädoyers liegt bei der Begründung des Widerstandsrechts gemäß Art 20 IV GG und beinhaltet letztlich den Vorwurf, dass ausgerechnet die verbeamteten Justizjuristen erneut den Rechtsstaat verraten, weswegen insbesondere gegenüber der Justizbürokratie Widerstand angesagt ist.

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