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Warum Steuerwiderstand

Steuergelder sollen nicht zur Rettung von Banken verwendet werden, die durch illegale Geldschöpfung aus dem Nichts die Finanz- und Staatsschuldenkrise herbeigeführt haben. Verluste durch bankenfinanzierte Anlagebetrügereien (Stichwort AWD-Maschmeyer) müssen steuerlich anerkannt werden, insbesondere wenn sie zum Verlust der Altersvorsorge geführt haben, da die Justiz die Geschädigten nicht schützt.

Jeder am Zeitgeschehen interessierte Bürger hat schon häufig gehört, dass die Bankenrettung letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden soll. Angeblich geht daran kein Weg vorbei.

Schaut man sich aber die Hintergründe der Banken- und Finanzkrise an, dann tut sich eine Welt von Betrug und Bilanzfälschungen auf, die keinerlei Unterstützung vom normalen Steuerzahler verdient hat. Im Gegenteil: Das Geld- und Bankensystem muss schleunigst gebessert bzw. durch gemeinwohlorientierte Alternativen ersetzt werden. Dieses System ist außer Kontrolle geraten und kann auch nicht durch noch soviel Verfassungsbruch und Steuergeld gerettet werden. Wie aber kann man das aussichtslose Bankenretten verhindern? Die Antwort lautet: Geldhahn zu. Also kein Geld an Finanzämter, solange es zur Bankenrettung veruntreut wird. Dann doch eher direkt dorthin lenken, wo es für Gemeinwohlzwecke (z.B. Schulen u. Universitäten, Pflege, Altersfürsorge, Kultureinrichtungen, Straßen u. öffentlichen Nahverkehr, Natur- und Landschaftsschutz, Gesundheitsfürsorge, erschwingliches Wohnen usw.) gebraucht wird.

Wichtig ist auch der Schutz der vielen Geschädigten quer durch alle Bevölkerungsschichten, die Opfer von Anlagebetrügern geworden sind, die wiederum mit skrupellosen Bankern (Beispiel AWD mit BHW) zusammengearbeitet haben. Sie haben häufig ihre Altersvorsorge ganz oder teilweise verloren bzw. nicht aufbauen können, weil Politik und Justiz bis heute nicht in der Lage gewesen sind, die Täter zur Haftung zu bringen. Im Gegenteil: Ein besonders erfolgreicher Abzocker hat sogar Regierungsmitglieder für seine Zwecke einspannen können und ist dadurch heute Milliardär. Auch in diesen Fällen bietet es sich an, dadurch erlittene Verluste vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen und wenigstens entsprechend weniger Steuern zu bezahlen, um sich doch noch eine krisenfeste Altersvorsorge aufzubauen, statt Wirtschaftskriminalität Vorschub zu leisten. Da Finanzbehörden dies bis jetzt noch anders sehen, muss man auch in solchen Fällen sich letztlich auf Art 20 IV GG berufen.

Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf geht diesen Weg seit einigen Monaten und präsentiert nachfolgend, wie er vorgegangen ist und welche Ergebnisse dabei bisher herausgekommen sind.

Ein Ergebnis kann vorweggenommen werden: Es ist der 2. Vorschlag bei "Wir sind das Volk".

(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 26.06.2013 17:41
Sehr gut! Weiter so! ich werde sie unterstützen und Ihr Seite empfehlen - sie sind nicht allein!
Anonymer Benutzer 02.07.2013 13:35
Seit dem 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, daß unter der Geltung des
Bundeswahlgesetzes- Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 noch nie ein
verfassungsgemäßer Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere
alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit 1956 nichtig sind.
 
Leitsätze zum Urteil des 2. Senats vom 25.Juli 2012
 
-2 BvF 311
-2 BvR 2670/11
-2 BvE 9/11
 
So, zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWIG, das StGB, das BGB, die ZPO und viele andere Scheinnormen nichtig, da in Ermangelung eines verfassungskonformen Wahlrechts der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand! Hier gilt Besatzungsrecht! (SHAEF und SMAD-Gesetze)
Von Steuern egal welcher Art steht in diesen Gesetzen nichts.
Im übrigen gibt es seit der Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 keine Ämter, somit auch keine Beamten und keine staatlichen Gerichte mehr. (es sind alles Scheingeichte)
Geht über GOOGLE auf "Andreas Clauss-Wer oder was ist die BRD?"
Gruß Panamaopa
Anonymer Benutzer 11.07.2013 12:11

Dies könnte dazu von Interesse sein:

Gerichtsverhandlung am 12.06.2013 in Kiel
über die allgemeine Steuerpflicht in Deutschland - RM
http://youtu.be/kyqbztxYzP4?t=12m26s

Mich würde eine juristische Analyse
der Argumentation des Richters interessieren
Anonymer Benutzer 11.07.2013 18:10
Es ist absehbar - um nicht zu sagen offensichtlich - dass der Aktion Steuerwiderstand kein Erfolg zuteil werden kann.

Wie die hier vorliegende Dokumentation zeigt, sind die Rechtsmittel weitestgehend erfolglos ausgeschöpft.

Insbesondere der Staatsapparat westlicher Prägung hat sich im Zuge der sogenannten "Globalisierung" schon lange von seinen Völkern emanzipiert und finanziert jegliche Mindereinnahme eben über Staatsanleihen, die von der EZB/FED in unbegrenztem Umfang aufkauft werden.

Zudem hat die Bevölkerung auch der Annektion des Rechts durch die Staaten tatenlos zugesehen, so dass heute keinerlei Gewalt mehr vom Volke ausgeht. Der geschilderte Verlauf des Rechtsstreits ist somit nur folgerichtig.

Die Illusion, durch Wahlen etwas bewirken zu können, täuscht heute noch 95% der Bevölkerung darüber hinweg, dass sie zwar bestimmen kann, ob das Schiff unter schwarzer, roter, gelber oder grüner Flagge fährt - auf den Kurs des Schiffs selbst aber absolut keinen Einfluss hat.

Banal gesagt: Die Bevölkerung entscheidet nur noch darüber, welche Sau am Trog stehen darf.

Alleine eine kollektive und anhaltende Leistungsverweigerung der Bevölkerungen könnte Abhilfe schaffen.

Leider wurde jedoch auch die Zersetzung jeglichen kollektiven Gemeinsinns - insbesondere auch durch die Zerstreuung der Familien im Wege der "Emanzipation" und die damit einhergehende Entfremdung der Kinder - von den Bevölkerungen blauäugig als die proklamierte Expansion individueller Rechte hocherfreut akzeptiert.

Die Konsequenzen dieser Unterlassungen und Dummheiten holen uns nun langsam, aber ebenso unaufhaltsam ein. Es war 1980 schon absehbar, dass alleine die eigene Bevölkerung das nächste Ziel kapitalistischer Ambitionen sein muss, wenn die Ausbeutung der Entwicklungsländer die wachsenden monetären Ansprüche nicht mehr befriedigen kann.

Eine verdummte, indoktrinierte, aufgespaltene und selbstsüchtige Bevölkerung leistet dieser Entwicklung täglich neuen Vorschub.

Diese Entwicklungen hätten um 1980 vielleicht noch aufgehalten werden können - heute ist es schon lange zu spät.

Wer sich eine Vorstellung davon machen will, wie das Ende aussehen wird, kann sich hier einen plastischen Eindruck verschaffen:

https://www.youtube.com/watch?v=vFYHovJEUBg

Man beachte die Zeitlupen ab 00:30min.
Anonymer Benutzer 24.07.2013 01:55
Thema Abgabenordnung:

1. fehlender räumlicher Geltungsbereich (s. dazu z.B. 'Merkblatt-Amtswalter' ( http://bit.ly/12te9Vw ), Abschnitt A)

2. Verstoß gegen das Zitiergebot
Verletzt eine Norm das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, ist sie automatisch ungültig, sie ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern vom Tage ihrer Verkündung an nichtig. Alle auf dieser Norm basierenden Verwaltungsakte der vollziehenden Gewalt sowie alle auf dieser Norm basierenden (Sonder-)Gerichtsentscheidungen (Sondergerichtsbarkeit - s. dazu z.B. 'Merkblatt-Amtswalter' ( http://bit.ly/12te9Vw ), Abschnitt A) sind nichtig. Die Nichtigkeit einer solchen Norm kann und darf das BverfG nur noch deklaratorisch feststellen.

Ein vertiefender Blick in die Abgabenordnung 1977 zeigt, wie ausnahmslos dieses Gesetz in die Grundrechte eingreifen läßt, die Grundrechte also einschränkt und nicht nur die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 GG, sondern auch das Post- und Fernmeldegeheimnis gemäß Artikel 10 und die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 GG und selbstverständlich auch laut Abschnitt 6 der AO 1977 das im Artikel 14 GG garantierte Recht auf Eigentum.

Während im § 413 AO ( Einschränkung von Grundrechten ) die Artikel 2.2 GG, 10 GG und 13 GG genannt werden, herrscht mit Blick auf das Recht auf Eigentum gemäß Artikel 14 Abs. 1 GG -Fehlanzeige-.

Der Normgeber hat, und das steht in den Protokollen des parlamentarischen Rates von 1948/49 klar und unmißverständlich geschrieben, dieses sog. Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit keinerlei Einschränkungen versehen, also es gibt keine einzige Ausnahme von dieser Gültigkeitsvorschrift abzuweichen, es sei denn, daß das Gesetz keine Grundrechteeinschränkung gestattet ( http://hdr.bmj.de/page_c.9.html > "429 - Das Zitiergebot gilt dagegen nicht bei ..." gilt daher nicht!)

3. Nach derzeitiger Erkenntnis ungültiges Wahlgesetz seit 1956 (s. dazu 'Merkblatt-Amtswalter' ( http://bit.ly/12te9Vw ) Ende des Abschnittes D und entsprechendes Urteil des sog. Bundesverfassungsgerichtes in 'Basis-Mat_Merkblatt-Amtswalter' ( http://bit.ly/15AapDp )).

4. Artikel 144 Abs. 2 GG, der bzgl. dem räumlichem Geltungsbereich in's Leere läuft, die Länder niemand in den Bundestag und Bundestag entsenden können/konnten/dürfen/durften und somit auch nichts (z.B. AO 1977 Neufassung 2002) beschlossen werden darf/durfte - Artikel 144 Abs. 2 GG negiert die Präambel des GG als räumlichen Geltungsbereich und somit als normgebenden Teil des GG, bzw. die oberste Norm (das GG wegen dem fehlenden, bzw. falsch deklarierten räumlichen Geltungsbereich ungültig ist - AO 1977 also über die Normenhierarchie spätestens seit 1990 deaktiviert ist).

Anonymer Benutzer 24.07.2013 02:07
5. Der 10. Abschnitt - Art. 104a bis 115 GG (Finanzwesen) - Beuteverteilung ja, aber es fehlt, wem die Beute entrissen werden soll.

Die Begründung, das GG setzte "stillschweigend voraus" - wem die Beute entrissen werden soll, ist Quatsch. Normen sind dafür da, klar und deutlich anzusagen, was Sache ist - ansonsten braucht man nämlich eine Norm nicht.

„Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/30 1)“
Insoweit ist lediglich der Nachweis geführt, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt. Stillschweigende Voraussetzungen zu Lasten anderer, ohne deren Kenntnis vom Stillschweigen, sind aber grundsätzlich unzulässig. Stillschweigende, textlich nicht nachvollziehbare Vereinbarungen haben auch keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich, was so etwas nicht rechtskräftig werden lassen kann.

Oder salopp, man hat es beim GG versäumt, eine Steuerpflicht zu implementieren; z.B. dergestalt:

"Artikel 134
Alle Staatsbürger ohne Unterschied tragen im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach Maßgabe der Gesetze bei."

... so stand's übrigens in der Weimarer Verfassung von 1919.
Wie alles anfing

Die Vorgeschichte des Steuerwiderstands zeigt, dass niemand davor geschützt ist, in vergleichbare Fallen zu tappen um dann der Willkür der juristischen Personen ausgeliefert zu sein.

Bisheriger Verlauf

Was ist  in der Aktion Steuerwiderstand bisher geschehen und welchen Verlauf hat die Aktion genommen?