Warum Steuerwiderstand
Jeder am Zeitgeschehen interessierte Bürger hat schon häufig gehört, dass die Bankenrettung letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden soll. Angeblich geht daran kein Weg vorbei.
Schaut man sich aber die Hintergründe der Banken- und Finanzkrise an, dann tut sich eine Welt von Betrug und Bilanzfälschungen auf, die keinerlei Unterstützung vom normalen Steuerzahler verdient hat. Im Gegenteil: Das Geld- und Bankensystem muss schleunigst gebessert bzw. durch gemeinwohlorientierte Alternativen ersetzt werden. Dieses System ist außer Kontrolle geraten und kann auch nicht durch noch soviel Verfassungsbruch und Steuergeld gerettet werden. Wie aber kann man das aussichtslose Bankenretten verhindern? Die Antwort lautet: Geldhahn zu. Also kein Geld an Finanzämter, solange es zur Bankenrettung veruntreut wird. Dann doch eher direkt dorthin lenken, wo es für Gemeinwohlzwecke (z.B. Schulen u. Universitäten, Pflege, Altersfürsorge, Kultureinrichtungen, Straßen u. öffentlichen Nahverkehr, Natur- und Landschaftsschutz, Gesundheitsfürsorge, erschwingliches Wohnen usw.) gebraucht wird.
Wichtig ist auch der Schutz der vielen Geschädigten quer durch alle Bevölkerungsschichten, die Opfer von Anlagebetrügern geworden sind, die wiederum mit skrupellosen Bankern (Beispiel AWD mit BHW) zusammengearbeitet haben. Sie haben häufig ihre Altersvorsorge ganz oder teilweise verloren bzw. nicht aufbauen können, weil Politik und Justiz bis heute nicht in der Lage gewesen sind, die Täter zur Haftung zu bringen. Im Gegenteil: Ein besonders erfolgreicher Abzocker hat sogar Regierungsmitglieder für seine Zwecke einspannen können und ist dadurch heute Milliardär. Auch in diesen Fällen bietet es sich an, dadurch erlittene Verluste vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen und wenigstens entsprechend weniger Steuern zu bezahlen, um sich doch noch eine krisenfeste Altersvorsorge aufzubauen, statt Wirtschaftskriminalität Vorschub zu leisten. Da Finanzbehörden dies bis jetzt noch anders sehen, muss man auch in solchen Fällen sich letztlich auf Art 20 IV GG berufen.
Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf geht diesen Weg seit einigen Monaten und präsentiert nachfolgend, wie er vorgegangen ist und welche Ergebnisse dabei bisher herausgekommen sind.
Ein Ergebnis kann vorweggenommen werden: Es ist der 2. Vorschlag bei "Wir sind das Volk".