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GHZ-Pressemitteilung vom 26. Dezember 2013

Hilfe beim Befreien aus dem Schuldengefängnis! Die Aktion "Geldhahn zu!" hilft gegen Zwangsvollstreckungen durch die Banken.

 

KURZTEXT

Pünktlich zu Weihnachten 2013 hat das Team von Geldhahn zu! (GHZ) allen Bankschuldnern ein Weihnachtspräsent unter den Baum gelegt: Eine Musterklage gegen Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldurkunden. Mit dieser Musterklage können Schuldner vor dem Verlust ihres Wohneigentums bewahrt und Banken weiter entmachtet werden. Der entsprechende Link zur Musterklage mit Erläuterung befindet sich auf der Website von Geldhahn zu!: http://geldhahn-zu.de/justiz/musterklage

 

LANGTEXT

Pünktlich zu Weihnachten 2013 hat das Team von Geldhahn zu! (GHZ) allen Bankschuldnern ein Weihnachtspräsent unter den Baum gelegt: Eine Musterklage gegen Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldurkunden.

Die Musterklage geht von einem in der Praxis häufig vorkommenden Fall des unverschuldet eingetretenen Zahlungsverzuges mit Darlehensraten aus, den die Bank zum Anlass nimmt, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen (z.B. die Zwangsversteigerung der finanzierten Wohnung).

Die Forderung nach Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen wird in erster Linie damit begründet, dass die Bank nur Buchgeld verliehen hat, welches lediglich durch einen Buchungsvorgang der Bank (aus dem "Nichts") entstanden ist, sie deshalb keinen eigenen Zinsaufwand hat und generell derartige Kreditierungsgeschäfte gesetzlich verboten sind.

Des weiteren wird mit Hilfe einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14.03.2013 aufgezeigt, dass Vollstreckungen aus sogenannten Grundschuldbestellungsurkunden wegen der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten ebenfalls unzulässig sind.

Liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vor, bestehen bereits jetzt gute Aussichten für eine Bewilligung, weil es sich um einen tatsächlich und rechtlich schwierigen Fall handelt, über den deshalb nicht abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden darf, also Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.

Mit dieser Musterklage können Schuldner vor dem Verlust ihres Wohneigentums bewahrt und  Banken weiter entmachtet werden. Der entsprechende Link zur Musterklage mit Erläuterung befindet sich auf der Website von Geldhahn zu!: http://geldhahn-zu.de/justiz/musterklage

Die Musterklage finden Sie hier zum kostenlosen Herunterladen:

geldhahn-zu.de/justiz/musterklage/Musterklage.doc

 

Geldhahn zu! ist eine Plattform, getragen und gestaltet von engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.  Wir möchten mit Aktion und  Information die Öffentlichkeit, vor allem aber die Schuldner von Banken und Staaten über wirtschaftliche und rechtliche Fakten und Zusammenhänge von Kreditvergabe und Geldschöpfung aufklären und zusammen bringen. Damit möchten wir  mit basisdemokratischen Mitteln, unterstützt durch unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse, im Interesse der Schuldner und des Gemeinwohls wirksamen Einfluss auf Politik und Finanzindustrie nehmen.

 

Reichen Sie bitte unser Weihnachtspräsent  weiter.

Schöne Weihnachten

Ihr GHZ Team

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