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Schluß mit der Abgabenvollstreckung

Behörden, insbesondere Finanzämter dürfen nur noch Bescheide vollstrecken, die rechtskräftig sind. Die Rechtskraft wird im Falle des Widerspruchs von einem Bürgergericht festgestellt, welches mehrheitlich mit Steuerzahlern besetzt ist.

Begründung:

Die Möglichkeit für Behörden, insbesondere Finanzämter, ihre Bescheide sofort zu vollstrecken, also bevor sie von einem unabhängigen Gericht geprüft worden sind, wird in der Praxis der Behörden regelmäßig missbraucht bis zur Existenzvernichtung von Personen und Unternehmen. Die Missbrauchsgefahr wird zwecks Generierung von Steuereinnahmen zur Banken- und Bürokratierettung größer werden. Die bisherigen Kontrollen reichen nicht aus, weswegen den Profiteuren der Steuereintreibungen auch an dieser Stelle der Geldhahn vom Volk etwas zugedreht werden muss.

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Abgabenvollstreckung
Behörden, insbesondere Finanzämter dürfen nur noch rechtskräftige Bescheide vollstrecken. Die Rechtskraft muss ein Bürgergericht feststellen.
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