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Banken haben grundsätzlich Vorfahrt!

Ist die Rettung des gegenwärtigen Geldsystems nur zum Preis der Aufgabe des Rechtsstaats, der "Rule of Law", möglich? Können Banken den Rechtsstaat schon so kontrollieren, dass sie grundsätzlich geschützt werden - müssen?

 

Derzeit ist die Justiz der Gefängniswärter der Schuldgefängnisse - ob bewusst oder nicht bewusst! Sie entscheidet in letzter Instanz über Schuld oder Nichtschuld "Im Namen des Volkes". Unter dem Teilbereich "Täterschutz ist wichtiger als Opferschutz" zeigen wir daher an Beispielen auf, dass es wegen der Priorität der Bankenrettung nicht einmal mehr sozialstaatlichen Rechtsschutz für die Kreditopfer gibt.

Die Problematik der Fragen nach den Resten eines bestehenden Rechtsstaats, nach den denkbaren Verknüpfungen zwischen Justiz und Finanzwirtschaft, sowie nach Abhängigkeiten zwischen den Teilnehmern der gesellschaftlichen Aktivitäten ist mit diesen Darstellungen noch nicht konkret angesprochen. Diese Fragen wollen wir an dieser Stelle ansprechen. Daher werden hier und auf den folgenden Seiten solche gesellschaftlich relevanten Themen angesprochen und durch Beispiele und verschiedenartige Publikationen aufgezeigt.

Der Fall Frankfurter Sparkasse

Jede juristische Person muss ihre Rechtsform und die Vertretungsverhältnisse angeben, damit sie als partei- und prozessfähig erkannt werden kann. Dies ist bei dieser Sparkasse nicht der Fall. Daher stellt sich die Frage nach der juristischen Existenzgrundlage dieser Sparkasse. Diese Fragen wurden in einem Fachartikel der Zeitschrift BIG publiziert, den wir hier zur Verfügung stellen dürfen.

Justiz

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Zwangsversteigerungen

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Hohe Hürden für Schuldner beim Abwehren von Zwangsversteigerungen.

Schutzprinzipien

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Täterschutz ist wichtiger als Opferschutz.

Musterklage

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GHZ stellt eine Musterklage zum Herunterladen zur Verfügung!