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Bankschuldenstreik

In dieser Rubrik wird der bisherige Verlauf der Schuldenstreikaktionen, zunächst gegenüber der Commerzbank AG und der Frankfurter Sparkasse, kommentiert wiedergegeben.

Commerzbank

Der Dialog mit der Commerzbank ist besonders spannend, weil er eine vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Blessing autorisierte Stellungnahme eingebracht hat, die die elektronische Falschgeldherstellung, also das Verleihen von Buchgeld, als "allgemein anerkannt" bezeichnet und damit rechtfertigt. Es gibt also für dieses atemberaubende Geschäftsmodell der Banken keine staatliche Genehmigung und keine gesetzliche Grundlage.

 

Die Commerzbank hat bisher keine "gerichtliche Hilfe" in Anspruch genommen. Vielleicht zweifelt sie ja an der Legalität ihres Kreditgeschäftes und betrachtet es als klüger, keine grundsätzliche rechtliche Klärung herbeizuführen, die das Risiko in sich birgt, dass das Geschäftsmodell der Verleihung selbst geschöpften Geldes gekippt wird.

Frankfurter Sparkasse

Der erste Schritt zum Schuldenstreik: Die Verweigerung von Kreditrückzahlungen bis zum Nachweis, dass die Sparkasse wirklich Geld verliehen hat und selber Zinsen zu tragen hat, also sogenannte Refinanzierungskosten für das Ausleihen von Geld bei der Notenbank (EZB) oder anderen Banken, welches sie angeblich an den Kreditnehmer weiter verliehen hat. Rechtlich betrachtet wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bis zu dessen Erfüllung werden Zahlungen zurückbehalten, § 273 BGB. Die Fraspa bezeichnet dies als abwegig, kündigt die Geschäftsverbindung und beginnt umstandslos ohne zwischengeschaltetes gerichtliches Erkenntnisverfahren die Vollstreckung aus den Grundschuldurkunden.

Steuerwiderstand

Unter dieser Rubrik wird der jeweils aktuelle Stand der Aktion Steuerwiderstand dokumentiert und kommentiert.