Der erste Schritt zum Schuldenstreik
Mit dem abgebildeten Schreiben werden erstmalig Kreditrückzahlungen bis zum Nachweis verweigert, dass die Sparkasse wirklich Geld verliehen und selber Zinsen zu tragen hat. Sie wird aufgefordert, ihre Refinanzierungskosten für das Ausleihen von Geld bei der Notenbank (EZB) oder anderen Banken nachzuweisen. Rechtlich betrachtet wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bis zu dessen Erfüllung werden Zahlungen zurückbehalten, § 273 BGB.