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GHZ-Pressemitteilung vom 8. Nov. 2013

Am 9. Nov. 2013 wird Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf, LL.M. auf der Tagung der Monetetive e.V. in Berlin folgenden Vortrag halten: "Welche Rolle spielt die Justiz bei der Aufrechterhaltung der Geldschöpfung der Geschäftsbanken"

Hat die Geldschöpfung aus dem Nichts durch Geschäftsbanken eine legale Grundlage?

KURZTEXT:

Hat die Geldschöpfung aus dem Nichts durch Geschäftsbanken eine legale Grundlage? Dieser Frage ist Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf, LL.M. zunächst theoretisch nachgegangen. Jetzt befindet er sich durch seine Schuldenstreik-Aktion in der praktischen Testphase der Erkenntnisse der Geldforschung und stellt fest, dass sich zur Rettung der Geldschöpfungsinstitute das auf dem Papier geltende Recht meist hinten anstellen muss.

Wie die Justiz mit der Herausforderung des Schuldenstreiks umgeht, welche juristischen Rhetoriken und Techniken sie dabei benutzt und welche Vorstellungen vom Geld sie zugrunde legt, wird er am 9.11.2013 bei der Tagung der Monetative in Berlin mit seinem Vortrag "Welche Rolle spielt die Justiz bei der Aufrechterhaltung der Geldschöpfung der Geschäftsbanken" schildern.

 

LANGTEXT

Die Rolle der Justiz bei der Bewältigung der sogenannten Finanzkrise ist ein Stiefkind in der öffentlichen Wahrnehmung – sei es dadurch, dass sie im Kleid der Rechtspflege Banken bei der Zwangsvollstreckung assistiert oder sei es dadurch, dass sie Gesetze generell bankenfreundlich auslegt, so dass es dem Otto Normalo schon als gottgegeben erscheinen muss, dass er auf der Verliererseite steht. Nicht mal den Medien gelingt es, diese Machtstrukturen aufzuzeigen, obwohl es genügend Möglichkeiten dazu gäbe.

So wird z.B. sowohl von der Politik als auch von den Medien und selbst von der Justiz eine epochal wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) völlig unbeachtet links liegen gelassen. Dabei geht es um eine für die Bürger Europas existenziell wichtige Entscheidung, die dazu führen könnte, dass das auf sofort vollstreckbaren Schuldurkunden basierende Bankensystem kippt:  

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.03.2013 in einem Rechtsstreit zwischen einem Kreditnehmer, dem sein Haus versteigert worden ist, und einer spanischen Sparkasse entschieden, dass diese Zwangsversteigerung, die aus einer Schuldurkunde betrieben worden war, unzulässig gewesen ist. Diese Schuldurkunde enthielt diktierte Bedingungen, die gegen die EU-Verbraucherschutzrichtlinie von 1993 verstießen. Mit dieser Urkunde konnte sofort ohne Zwischenschaltung eines Gerichts die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Diese Entscheidung muss nach Ansicht unabhängiger Juristen auch auf die sofortige Vollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunden durch Banken in Deutschland Anwendung finden. Banken verlangen nämlich vom Kreditnehmer, dass er als Sicherheit eine inhaltlich von der Bank diktierte Grundschuldbestellung bewilligt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in sein Eigentum (Haus, Wohnung) unterwirft. Unabhängige Juristen vertreten die Auffassung, dass Vollstreckungen aus solchen Grundschuldbestellungsurkunden umgehend eingestellt werden müssen und Banken/Sparkassen erst dann vollstrecken dürfen, wenn dies in einem normalen gerichtlichen Verfahren (sogenanntes Erkenntnisverfahren) für zulässig erklärt worden ist, und zwar vorzugweise von unabhängigen Bürgergerichten, in denen staats- und damit bankenabhängige Justizbeamte keine Mehrheit mehr haben.

In einem solchen Verfahren kann dann der sogenannte Schuldner z.B. einwenden, dass ihm kein Geld ausgezahlt worden ist, sondern ihm nur ein Anspruch auf die Auszahlung von Bargeld bestätigt worden ist, den aber Banken im Fall des Falles nie erfüllen können und sie außerdem so gut wie keinen (Zins)aufwand haben. Es kommt also dann unser heutiges Finanz- und Abzocksystem auf den gerichtlichen Prüfstand eines unabhängigen Gerichts. Solange solche Verfahren dauern, darf es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen auch keine Vollstreckungen mehr geben. Man kann sich also vorstellen, was es für Folgen hat, wenn diese Entscheidung des EuGH auch in Deutschland Anwendung findet, was schon längst geschehen sein müsste, wenn wir noch ein Rechtsstaat wären.

Allerdings ist es nicht aussichtslos, vor allem bei Prozesskostenhilfeverfahren, die Einstellung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen durchzusetzen. So haben wir bereits eine positive Entscheidung (Einstellung von Zwangsvollstreckung) mit einem derartigen Prozesskostenhilfegesuch erreicht. Überwiegend werden aber die PKH-Gesuche noch zurückgewiesen, weil die Justizangehörigen vorurteilsbehaftet und unwissend sind, z.T. aber wohl auch schlicht Angst haben, sich mit Banken und Politik anzulegen, in deren materieller Abhängigkeit sie sich befinden. Es fehlt also an der notwendigen Unabhängigkeit. Wenn Tausende von Kreditopfern sich gegen die Vollstreckungen von Banken/Sparkassen wehren, wird es über kurz oder lang nicht so weitergehen wie bisher, der "Größte Raubzug der Geschichte" wird dann abgestoppt und Bankenrettung a la Merkel/Steinbrück im Auftrag des damaligen Bankenoberlobbyisten Ackermann geht dann nicht mehr, Geldschöpfung (in die eigenen Taschen) per Kreditvergabe von Buchgeld mit anschließender Enteignung des nicht mehr zahlungsfähigen Wohnungseigentümers hat dann keine Zukunft mehr als Geschäftsmodell. Es ist also eminent wichtig, dass diese von uns entwickelte, rechtsstaatliche Möglichkeit zur Verhinderung von Vollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden sich verbreitet.

Aktivsten von Geldhahn zu! unterstützen die Schuldenstreik Aktionen von Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf. Geldhahn zu! (GHZ) setzt sich aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zusammen, die mit Aktion und  Information die Öffentlichkeit, vor allem aber die Schuldner von Banken und Staaten über wirtschaftliche und rechtliche Fakten und Zusammenhänge von Kreditvergabe und Geldschöpfung aufklären und zusammen bringen möchten, um im Interesse der Schuldner und des Gemeinwohls wirksamen Einfluss auf Politik und Finanzindustrie zu nehmen.

Die Internetseite „Geldhahn zu!“  www.geldhahn-zu.de ist unsere Plattform für Berichte über unsere Aktionen, für Informationen, Austausch von Erfahrungen, Kooperationen und Funding.

Wir laden die Medienvertreter dazu ein, über die Tagung der Monetative zu berichten.

Presseteam Geldhahn zu! [GHZ] - info@geldhahn-zu.com