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Schuldnerbank

"Was ist der Überfall auf eine Bank gegen die Gründung einer Bank!" (B. Brecht, 1898 - 1956) Schon Brecht hatte durchschaut, wie das Geldsystem funktioniert. Was liegt dann näher als die Gründung einer Bank der Schuldner oder noch zeitgemäßer, der Erwerb der Bank durch den Kunden selbst, und zwar als Rettungslösung.

Solange Geschäftsbanken ungenehmigt durch reine Buchungsvorgänge Geldschulden bei den Angehörigen der Realwirtschaft und insbesondere bei Kommunen und Staat erzeugen und wir alle in Schulden zu ertrinken drohen, da diese prinzipiell nicht zurückgezahlt werden können, gibt es letztlich nur ein probates Gegenmittel: den sogenannten Schuldenschnitt.

Davon gibt es aber zwei Varianten: Die eine Variante führt zu einem gerade noch verkraftbaren Verlust der Gläubiger, die diesen Verlust auf viele Köpfe verteilen werden, aber als Gläubiger größtenteils überleben. Die Bank überlebt auch, allerdings mit derselben Eignerstruktur und ohne zwingende Änderung des Geschäftsmodells. Goldman Sachs regiert also weiter.

Die andere Variante besteht darin, dass die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und dafür Inhaber/Aktionäre der Bank werden, deren Gläubiger sie bisher gewesen sind (neuhochdeutsch Debt Equity Swap genannt). Diese Variante hat mehr Charme, insbesondere wenn jeder Gläubiger unabhängig von der Höhe des Forderungsverzichts und der Kapitalbeteiligung nur eine Stimme in der Haupt- oder Gesellschafterversammlung hat.

Für den normalen Nochschuldner einer Bank, der ja, sollte sich die rechtlich sehr zwingend vorgetragene Position von RA Hans Scharpf durchsetzen, sehr bald per saldo Bankgläubiger sein wird, käme die zweite Variante als wesentlich weniger verlustträchtig in Betracht, da ja im Falle einer Umwandlung des Schuldner-Gläubigerverhältnisses die sowieso in den Seilen hängende Bank endgültig pleite wäre. In diesem Falle könnten die bisherigen Schuldner, z.B. organisiert als Schuldnerunion, die Bank quasi übernehmen und ab dann die Geschäftspolitik bestimmen, z.B. beschließen, dass jedes Mitglied einen Anspruch auf einen Buchgeldkredit hat, der allerdings nur zur Rückführung von Buchgeldkrediten verwendet werden darf, sozusagen Buchgeld gegen Buchgeld. Eine solcherart eroberte Bank kann dann auch ihr Geschäftsmodell normalen ethischen Maßstäben anpassen, also auf überhöhte Gebühren verzichten und dem Zinseszinsmodell abschwören, Lobbyismus und Korruption einstellen und insbesondere Komplementärwährungen unterstützen.

Diese Lösung von individuellen und kollektiven Schuldenkrisen hat auch noch den großen Vorteil, das eine derartige Rettung einer maroden Bank weitgehend die Arbeitsplätze erhält.

In der Finanzwirtschaft sind sogenannte Debt Equity Swaps an der Tagesordnung. Es gibt dafür genügend Know-How und Personal. Es bedarf also lediglich politischen Drucks.

Auch dieser Vorschlag soll diskutiert und abgestimmt werden.

Zur Abstimmung gehen.

(4) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.04.2013 10:39
Welche gesetzlichen Hürden würden dem im Wege stehen?
Hans 28.04.2013 15:03
Eine derartige Bankenrettung ist schon auf der Basis des geltenden Rechts möglich. Allerdings bedarf es dazu vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, also Gläubigern, Bankeignern und Bankgeschäftsführung bzw. Insolvenzverwalter. Ein Druck zu Einigung besteht für die Bankeigner und die Geschäftsführung, weil andernfalls die Insolvenz droht. Für die Gläubiger kann eine Einigung den Totalverlust vermeiden, der mit einer Insolvenz der Bank verbunden wäre.
Anonymer Benutzer 20.05.2013 09:22
Die vorgebrachte Argumentation ist keineswegs "leicht verständlich" und ist für einen Finanzlaien schwer zu durchschauen.
Ich vermute mal, dass es schon vor den Finanzexzessen üblich war, dass Banken Giralgeld verliehen haben, also Geld, das nicht für den Bargeldverkehr oder Überweisungsverkehr benötigt wurde und dem keine Einlagen von Gläubigern gegenüber standen.
Es wäre ja auch komisch, wenn 100% "echtes" Geld verliehen würde, denn die Kreditnehmer verfügen ja selbst (meist) ebenfalls über Eigenkapital.
Dass die deutschen Schuldner und Gläubiger einer Bank bei drohender Insolvenz der Bank zu Eigentümern der Bank werden sollen, halte ich für abwegig. Wäre so z.B. die Hypo Real Estate übernommen worden, hätten die neuen Eigentümer nicht nur ihre eigenen Guthaben abschreiben müssen, sondern auch noch für die exorbitanten Spielschulden der Auslandsverbindlichkeiten gerade stehen müssen. Warum sollten sie das tun? Außerdem weiß man erst nach einer Insolvenz, für welche Spielschulden von Nicht-Banken die insolvente Bank zusätzlich noch gerade stehen muss.
Hans 21.05.2013 01:53
Vielen Dank für die kritischen Gedanken. Ich möchte an dieser Stelle, weil dieser Vorschlag tatsächlich nicht leicht zu verstehen ist, nur darauf hinweisen, dass die neuen Eigentümer natürlich nicht für die Schulden der Bank, z.B. an irgendwelche ausländischen Gläubiger, haften, egal ob alt oder neu. Es haftet nur die juristische Person Bank, in der Regel eine Aktiengesellschaft, manchmal auch eine GmbH oder eine andere Form. Die "Spielschulden"gläubiger haben noch nicht einmal wirksame Forderungen, wenn ihnen gegenüber das geltende Recht strikt angewandt würde.
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