Kein Recht zur Geldschöpfung
Exkurs in die rechtlichen Grundlagen der Geldschöpfung durch Geschäftsbanken (Kurzfassung)
Im Euro-Europa, und damit auch in Deutschland hat die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken keine rechtliche Grundlage. Sie wird nicht ausdrücklich erlaubt, aber von den entsprechenden Institutionen stillschweigend geduldet. Dies hat in der Praxis zu einer ungeregelten Privatisierung der Geldschöpfung geführt, wobei inzwischen keine wirksame staatliche Kontrolle mehr stattfindet: Die Geschäftsbanken haben sich mit Duldung der Aufsichtsbehörden im Zuge der Liberalisierung der Finanzmärkte die Kompetenz der Geldschöpfung schleichend angeeignet und damit den Zentralbanken eine wirksame Kontrolle über die Geldmengen entzogen.
In diesem Diskussionspapier werden die bestehenden Regeln zum Geld und zur Geldschöpfung in Deutschland als Teil des Euro-Europas, und in der Schweiz als Wirtschafts- und Finanzstandort außerhalb der EU aufgelistet, beschrieben und teilweise interpretiert. In einer zusammenfassenden Betrachtung der bestehenden Regelungen werden dann die für Deutschland als Mitglied im Euro-Europa erfassten Regeln im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf den Themenbereich Geldschöpfung durch Geschäftsbanken untersucht und in mehreren Thesen zusammenfassend beschrieben. Diese Thesen werden dann auch erläutert und kommentiert.
Ein weiterer Abschnitt dieses Arbeitspapiers beschäftigt sich dann mit den bestehenden Regelungen in der Schweiz. Die Anfrage eines Nationalrats zum Thema Geldschöpfung durch Geschäftsbanken und die Antworten des Schweizerischen Bundesrats vervollständigen diesen Exkurs in die rechtlichen Grundlagen zur Geldschöpfung durch Geschäftsbanken.
(GHZ-Redaktionsteam, Februar 2013)
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