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Abweisung des Insolvenzantrages durch Landgericht Frankfurt a.M.!!!!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das Landgericht hat durch Richterin Jost erkannt, dass die Frankfurter Sparkasse das Insolvenzverfahren missbräuchlich betreibt, RA Scharpf kein Vermögen verschiebt, wenn er mit Grundpfandrechten zugunsten der Sparkasse belastete Wohnungen auf seine Frau und Kinder überträgt und nicht zahlungsunfähig ist, sondern zahlungsunwillig. Der Schuldenstreik ist damit rechtlich anerkannt, zumindest im Insolvenzrecht und führt nicht automatisch zur Insolvenz wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit. Das hat Frau Richterin Jost rechtlich völlig korrekt entschieden und damit dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen. Vielen Dank.

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