Mündliche Verhandlung
Der Senat hatte sich gut vorbereitet und sogar einen Blick auf unsere website geworfen.
Inhaltlich wurden allerdings die gleichen Argumente vorgebracht, die die rechtsstaatswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen für Rechtens erklärt hatten. Immerhin wurde ich angehört und konnte vor allem auch die Gründe für die Wahrnehmung des Widerstandsrechts gemäß Art. 20 IV GG unter Berufung auf unsere Bundeskanzlerin vortragen. Der Vorsitzende meinte noch, dass ich etwas juristischer argumentieren solle und weniger politisch. Ich habe mich allerdings aus meiner Sicht bei meiner Argumentation konsequent im Rahmen des Grundgesetzes bewegt.