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Sollten auch getilgte Darlehen überprüft werden?

Sehr geehrter Herr Scharpf,

ich werde am Wochenende mal meine bestehenden Kreditverträge durchsehen und Ihnen in der nächsten Woche die Vollmachten zukommen lassen. Geht dies eigentlich auch mit bereits fertig getilgten Darlehen? Ich meine, bei Abschluss bin ich ja von anderen Tatsachen ausgegangen als ich nun annehmen muss. Kann man da nachträglich etwas monieren?

Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen,