Bank erneut aufgrund Zinsanpassungsklauseln verurteilt
Die ApoBank wurde am 10.07.2013 durch das LG Düsseldorf erneut aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln verurteilt.
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Die beanstandete Vertragsklausel: "Die Bank ist berechtigt, die Konditionen – insbesondere bei Änderung des Geld und Kapitalmarktes – zu senken oder zu erhöhen "
Das Gericht verurteilte die Bank zur Neuberechnung der Kontokorrent- und Darlehensabrechnungen und zur Erstattung zu viel gezahlte Zinsen.