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Beispielberechnung _ notwendige Kreditaufnahme zur Erfüllung des maximalen ESM-Beitrages Deutschlands

Karlsruhe erklärt am 18.03.2014 den ESM-Vertrag und Fiskalpakt für verfassungsgemäß, die vorliegenden Klagen seien zum Teil unbegründet und unzulässig. Mit der Entscheidung zum ESM-Vertrag vom 12.09.2012 begrenzte das Bundesverfassungsgericht die maximale Haftungssumme Deutschlands auf 190 Milliarden Euro, um damit notleidende Banken und Staaten der Eurozone vor einer Pleite retten zu können. Die nachstehende Beispiel-Berechnung soll anhand eines Annuitätendarlehens zeigen, wie sich nach Aufnahme des notwendigen abrufbaren Kapitals ein Darlehen im weiteren Verlauf entwickeln wird, damit Deutschland seinen Pflichten aus dem ESM-Vertrag nachkommen kann.

Neulich im Bankenvirtel - AusschnittKlick auf Bild _ Beispielrechnung _ Kreditaufnahme des max.-ESM-Beitrages-03

22 Milliarden Euro wurden in 2012 bereits an den ESM eingezahlt. Die verbleibende maximale Rest-Haftungssumme beläuft sich nun auf 168 Milliarden Euro. Wird diese Restsumme durch Schieflagen in der Eurozone miitels ESM angefordert, muss die Finanzierung dieser Summe über Staatsanleihen am Kapitalmarkt erfolgen. Bedingt durch Krisenverschärfung werden 10-jährige Staatsanleihen zu 4% Zins angenommen.

Dieser neue Kredit (Beispiel), der zur „Bedienung der Schulden“ notleidender Banken und Staaten der Eurozone dienen soll, ist nicht zu tilgen und unendlich. Die Privatisierung der Geldschöpfung im Schuldgeldsystem nutzt ausschließlich den privaten Geschäftsbanken.

Geschäftsbanken erzielen in diesem Rechenbeispiel aus einem Kredit über 168 Milliarden € bei z.B. 4% Kreditzins und 0,5% Tilgung im ersten 10 Jahreszeitraum einen Brutto-Gewinn von 61,31 Milliarden €. Die Eigenkapital-Rentabilität beträgt Brutto gigantische 1459,88%.

Deutscher Bundestag _ Bericht ESM - Inanspruchnahme 1.Quartal 2014

 

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