BVerfG - ESM Entscheidung - Verweisung an EuGH
Mit seiner Verweisung an das EuGH gibt das Bundesverfassungsgericht langfristig haushaltspolitische Hoheitsrechte des deutschen Bundestag an Institutionen wie EuGH und EZB ab, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen.
http://www.iknews.de/2014/02/07/kastration-deutscher-verfassungsorgane-perfekt/
Zu erwarten ist, dass der Steuerzahler für Staatsfinanzierung der EZB anteilsmäßig mit mindestens 27,14% haftet und Zockergeschäfte skrupelloser Bankster mit Herausgabe seines Eigentums durch Zwangsabgaben / Zwangshypotheken finanziert.