Di Fabio - ehemaliger Verfassungsrichter - "... zum Austritt aus der Währungsunion verpflichtet"
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Mit Wissen der Bundesregierung und entgegen dem BVerfG-Urteil vom 12.09.2012, versucht die EZB verbotenerweise durch Ankauf von Staatsanleihen südliche Euroländer zu finanzieren.
Diese verfassungswidrige Praxis verhindert, dass die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitsche Entscheidungen - wie Einnahmen und Ausgaben -, nicht mehr in den Händen des Deutschen Bundestages als Repräsentanten des Bürgers verbleibt. Es ist abzusehen, dass Bürger für die EZB-"Geldpolitik" mit ihrem Erarbeitetem haften.
Heute liegt der FAZ das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters und Europarechtlers Udo Di Fabio vor, der zu dem Schluss kommt, dass "das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung und den Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten müsse."
Die Adresse des Gutachtens: http://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/studien/sfu-studie-2013_die-zukunft-europas_ebook.pdf
Die Adresse des FAZ-Artikels lautet:
Wie sich politische Wege finden lassen Belange des Rechtsstaates zu umgehen, zeigten Polizisten bei der gestrigen Blockupy-Demonstration. Demonstranten versuchten genau diesen Sachverhalt anzuprangern, wurden jedoch an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts gehindert.