Finanztipp - Bau-Darlehensverträge durch fehlerhafte Widerrufs-Belehrungen angreifbar
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Haben Sie nach dem 1. November 2002 ein Immobiliendarlehen aufgenommen? Dann sollten Sie Ihren Vertrag noch mal genau durchlesen, denn möglicherweise ist die Widerrufsbelehrung falsch. Umgangssprachlich spricht man in diesem Fall vom Widerrufs-Joker. Damit könnten Sie Ihre alte Finanzierung widerrufen, ein neues Darlehen aufnehmen und vom aktuellen Rekordtief der Bauzinsen profitieren.
Aber auch wenn Ihre Finanzierung gar nicht mehr läuft, weil Sie vorzeitig aus dem Vertrag ausgestiegen sind, kann ein Fehler in der Widerrufsbelehrung für Sie bares Geld bedeuten. Denn eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung können Sie bei erfolgreichem Widerruf zurückverlangen.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch Ihr Vertrag betroffen ist. Die Hamburger Verbraucherzentrale (VZHH) hat erst kürzlich über 1.800 Immobilienkredite untersucht und herausgefunden, dass fast 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren.