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Musterklage

Wollen Sie Zwangsvollstreckungen der Banken aus Grundschuldurkunden stoppen? Wollen Sie verhindern, dass die Bank Sie aus der Wohnung wirft? GHZ hat eine Musterklage entwickelt und auch bereits getestet, mit der sie dieses Ziel erreichen können.

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Die Musterklage geht von einem in der Praxis häufig vorkommenden Fall des unverschuldet eingetretenen Zahlungsverzuges mit Darlehensraten aus, den die Bank zum Anlass nimmt, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen (z.B. die Zwangsversteigerung der finanzierten Wohnung).

Die Forderung nach Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen wird in erster Linie damit begründet, dass die Bank nur Buchgeld verliehen hat, welches lediglich durch einen Buchungsvorgang der Bank (aus dem "Nichts") entstanden ist, sie deshalb keinen eigenen Zinsaufwand hat und generell derartige Kreditierungsgeschäfte gesetzlich verboten sind.

Des weiteren wird mit Hilfe einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14.03.2013 aufgezeigt, dass Vollstreckungen aus sogenannten Grundschuldbestellungsurkunden wegen der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten ebenfalls unzulässig sind.

Liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vor, bestehen bereits jetzt gute Aussichten für eine Bewilligung, weil es sich um einen tatsächlich und rechtlich schwierigen Fall handelt, über den deshalb nicht abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden darf, also Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.

Die Musterklage finden Sie hier zum kostenlosen Herunterladen:
geldhahn-zu.de/justiz/musterklage/Musterklage.doc

Die Literaturliste finden sie hier zum Herunterladen:
geldhahn-zu.de/justiz/musterklage/literaturliste

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(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 02.01.2014 11:26
Wow! Ich ziehe meinen Hut vor dieser genialen und auch wohl für viele Nicht-Juristen verständlich formulierten Klage. Sie trifft den Nagel genau auf den Kopf. Die Frage wird nur sein, wie die Gerichte damit umgehen werden, da sich das ganze Thema "Geldschöpfung aud dem Nichts" durch die privaten Geschäftsbanken ja quasi in einem von höchster Stelle stillschweigend genehmigtem rechtsfreien Raum bewegt und ein Richter somit nur wenig Handlungsspielraum hat. Denn worüber soll er richten oder Recht sprechen, was nicht eindeutig geregelt ist? Zumal besteht bei diesem heikelen Thema auch noch die Gefahr des EDEKA-Prinzips (Ende der Karriere) für den betroffenen Richter, wenn hier ein nicht "systemkonformes" Urteil ergeht.

Ich wirklich sehr gespannt, wie es in diesem Fall weitergeht. Bitte halten Sie uns auf Ihrer Webseite weiter auf dem Laufenden.
Anonymer Benutzer 19.04.2014 07:48
Tut mir leid, aber die Argumentation ist schlichtweg nicht haltbar. Kritik am aktuellen Geldsystem hin oder her. Aber der Darlehensnehmer hat zumindest Buchgeld erhalten, also muss er auch Buchgeld leisten.
Anonymer Benutzer 20.04.2014 10:23
Darlehnsnehmer ist in der Regel eine Nichtbank, er hat also keine eigene Bank.

Buchgeld wird durch Banken erzeugt, wie soll der Darlehnsgeber Buchgeld
erzeugen, wenn er selbst keine Bank ist?

Wenn man Milch von einer Kuh bekommt, diese verwertet und dann der Kuh
Milch zurückgeben möchte, geht das nur wenn man selbst zum Milch gebenden
Rindvieh wird...-oder?