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Musterklage vor Gericht - Der Fall W. gegen Commerzbank

In Frankfurt am Main ist die Musterklage erstmals gegen Vollstreckungsmaßnahmen der Commerzbank in Stellung gebracht worden. Die Commerzbank ist besonderes geeignet, weil sie mit Steuergeldern "gerettet" und dabei teilweise verstaatlicht wurde. Sie ist außerdem in Zinsmanipulationen (Libor) verwickelt gewesen und betreibt eingestandenermaßen Geldschöpfung aus dem Nichts. Die von der Commerzbank einverleibte Dresdner Bank hat außerdem Tausende von Kunden mit der Verhökerung von Lehmann Brothers Zertifikaten geschädigt.

Der Fall der Schuldnerin W. ist besonders gut geeignet, um zu zeigen, was das gegenwärtige Schuldgeldsystem in Kombination mit der Vollstreckungspraxis der Justiz, zumindest in Frankfurt am Main, aus Menschen machen kann. Man fühlt sich zum Teil in frühere Jahrhunderte zurückversetzt, wo man Schuldner in einen Schuldturm gesteckt hat, in dem sie dann häufig verhungert sind.

Frau W. konnte ihre Raten nicht mehr zahlen, weil ihr Ehemann schwer krank geworden ist und sie Umbauten in ihrer Wohnung vornehmen musste wegen der krankheitsbedingten Gehbehinderung ihres Mannes. Sie muss sich auch noch um ihren Sohn kümmern, der dringend eine Herztransplantation benötigt. Den ursprünglichen Kredit von DM 200.000 der Commerzbank, den sie für Baumaßnahmen aufgenommen und mit einer Grundschuld besichert hat, konnte sie bis auf ca. 18.000 € zurückzahlen, dann ging es nicht mehr, weil sie nur noch über eine schmale Rente verfügt und die Reserven aufgebraucht waren.

Die Commerzbank hat Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, u.a. einen Haftbefehl beantragt und erhalten, was in das Schuldnerregister eingetragen wurde. Frau W. konnte nochmal erreichen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und hat gehofft, dass die Commerzbank die Eintragung des Haftbefehls im Schuldnerregister löschen lässt. Das ist nicht geschehen, weil die Commerzbank eine pauschale Zahlung von 10.000 € dafür verlangt, Frau W. aber diese Summe nicht aufbringen kann. Dazu muss erwähnt werden, dass Frau W. zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 160.000 € an Zins und Tilgung gezahlt hatte, und zwar wie wir heute wissen für Nichts, bestenfalls eine Forderung auf Auszahlung von Geld, die weitgehend ungedeckt ist.

In dieser Situation haben wir eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage erhoben und Prozesskostenhilfe beantragt, die sie HIER finden.

Die ANLAGE Privatgutachten Prof. Dr. Hörmann finden Sie HIER

Auf die Klage haben die Anwälte der Commerzbank wie folgt erwidert. Interessant ist die Stellungnahme zur Frage, ob "Buchgeld" als Geld im Sinne von §§ 488, 91 BGB eingestuft werden kann.

Zur Klageerwiderung wiederum wurde wie folgt Stellung genommen und insbesondere aufgezeigt, dass eine Argumentation, wonach Buchgeld "rechtens" sein soll, in die Irre führt, weil das Problem darin besteht, dass Buchgeld kein Geld ist, sondern nur ein Anspruch auf Auszahlung von Geld.

Das Landgericht hat den PKH-Antrag zurückgewiesen. Die Begründung ist unserer Ansicht nach sachlich, rechtlich und auch logisch falsch. Lesen Sie den Beschluss und kommentieren Sie. Das Gericht agiert ja "im Namen des Volkes". Stimmt das hier?

Wir haben gegen den abweisenden Beschluss Beschwerde eingelegt, der nicht abgeholfen wurde.

Zur Nichtabhilfe haben wir gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Stellung genommen (als PDF.Datei zum download).

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluss eines Einzelrichters jetzt - wie auch zu erwarten war - die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Begründung macht deutlich, dass der Richter - wie derzeit fast jeder Justizjurist - mit der Entscheidung einer solchen Frage, die natürlich Einfluss darauf hat, ob der "größte Raubzug der Geschichte" endlich gestoppt wird, überfordert ist.

Es fängt schon damit an, dass der Richter nicht verstanden bzw. nicht begriffen hat, dass sogenanntes Buchgeld nicht ausgezahlt werden kann, sondern es nur durch bloße Buchungsvorgänge des Kreditgebers in die Welt kommt und rechtlich betrachtet lediglich einen Anspruch auf Geld, also Bargeld darstellt. Ein Anspruch kann aber nicht verliehen werden, sondern nur abgetreten werden. Er kann zwar auch einen Vermögenswert darstellen, insbesondere wenn er die Verschaffung eines werthaltigen Vermögensstandes beinhaltet. Er ist aber rechtlich betrachtet nicht dieser Gegenstand. Die Bank verspricht nur, dass die gebuchte, "gutgeschriebene" Zahl in Bargeld umgetauscht werden kann. Allerdings, und das hat bislange keiner der RichterInnen verstanden, spekuliert eine geldschöpfende Geschäftsbank äußerst erfolgreich darauf, dass der Kreditkunde vor allem größere"Guthaben" nicht in Bargeld eintauscht. Das ist der wesentliche Grund, warum Banken den Tausch von größeren Summen wie andernorts beschrieben zu einem Hürdenlauf machen.

Wir fordern deshalb, dass die Politik und die Justizminister/Innen umgehend für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Vollstreckungen von Banken Spezialkammern und Spezialsenate einrichtet, die nicht mehr durch Einzelrichter entscheiden. Außerdem muss in diesen Kammern und Senaten mindestens ein unabhängiger Experte aus dem Gebiet der Geld- und Finanzwirtschaft als Schöffenrichter sitzen, der weder Beamter noch Angestellter einer Finanzinstitution ist.

Die jetzige Organisation der Entscheidung dieser absolut grundsätzlichen Fragen der Rechtsmäßigkeit der Geldschöpfung kann und darf nicht der Justiz überlassen werden. Sie ist derzeit nicht dazu in der Lage, rechts- und sozialstaatlich richtige, also insbesondere grundgesetzkonforme Entscheidungen zu treffen.

Gegen die Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Frankfurt am Main gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde, welches auf dem Papier auch gute Erfolgsaussichten hätte.

Allerdings ist kaum zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde dieses systemsprengenden Kalibers überhaupt zur Entscheidung annehmen würde (die Annahmequote beträgt lediglich ca. 2%, d.h. das BVerfG weist ca. 98% der Verfassungsbeschwerden in aller Regel ohne jegliche Begründung zurück.

An dieser Stelle ist also in erster Linie die Politik gefordert, d.h. letztlich wir alle. Wir müssen also mit legalen heutiger Kommunikation zum Ausdruck bringen, dass wir eine solche Rechtsprechung nicht wollen, weil sie unseren Interessen zuwiderläuft und ein aus dem Ruder geratenes System aufrechterhält, dass zu einer unerträglichen Schieflage bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen geführt hat und aus reiner Spekulation zerstört und tötet.

 

 

 


(4) Kommentare

Anonymer Benutzer 08.03.2014 06:31
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Scharpf,

gerne würde ich das GHZ-Team und alle Interessierten auf folgende Links aufmerksam machen:

Unter folgendem Link gelangt man auf eine Website der SPD, wo ein Sozialdemokrat das Thema Gesetz, Justiz und Giralgeldschöpfung ausführlich und sehr detailliert beschreibt. Stand: Dezember 2013, absolut empfehlenswert:

http://www.spd.de/[…]/juristische-wertung-der-privaten-geldschpfung


Weiterhin möchte ich auf die Tatsache hinweisen, dass eine deutsche Sparkasse das Thema Giralgeldschöpfung und Vollgeld für den Schulunterricht aufbereitet und veröffentlicht hat, auffindbar unter dem Suchbegriff „Sparkasse Vollgeld“:

https://www.sparkassen-schulservice.de/[…]/310748112_Vollgeld_info.pdf

https://www.sparkassen-schulservice.de/[…]/foliensaetze.php
Hans 09.03.2014 06:44
Vielen Dank für die Hinweise, insbesondere zum Lehrmaterial des Sparkassenverlages.
Schüler wissen also schon mehr über die Geldschöpfung durch Privatbanken als der Co-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank (http://geldhahn-zu.de/kampagnen/the-elephant-in-the-room).
Auf den Text von SPD-Mitglied Pan Pavlakoudis weisen wir bereits seit einigen Tagen hin(http://geldhahn-zu.de/aktuelles)

GHZ-Team
Anonymer Benutzer 10.04.2014 08:51
Hallo allerseits,

der verlinkte Inhalt aus der Klageerwiderung ist aus einem anderen Verfahren.

Es wäre schön wenn das richtige Dokument abrufbar wäre.
Hans 09.05.2014 00:14
Vielen Dank für den zutreffenden Hinweis! Wir haben den link gekappt und reparieren gerade.