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Zwangsversteigerungen

Wie gehen RichterInnen und RechtspflegerInnen entsprechend ihrem Amtseid mit der ultimativen Herausforderung um, sogenannte Schuldner unter Beachtung des Grundrechts auf Eigentum vor den Raubzügen von Banken zu schützen?

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Der Schuldenstreik vor Gericht schildert, wie RichterInnen und RechtspflegerInnen mit der ultimativen Herausforderung umgehen, entsprechend ihrem Amtseid sogenannte Schuldner vor den Raubzügen von Banken verfassungsgemäß unter Beachtung von Art 14 GG (Grundrecht auf Eigentum) zu schützen.

Wir haben mittlerweile einige Beispiele für den Bereich von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, die von Banken mittels sogenannter Grundschuldbestellungsurkunden betrieben werden. Mit vergleichbaren Urkunden (Hypothekenbriefen) sind in Spanien auf dem Höhepunkt der Finanzkrise Hunderttausende von Wohnungs- und Hauseigentümern enteignet und geräumt worden. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer neuen Entscheidung vom 14.März 2013 derartige Vollstreckungen für unzulässig erklärt. Ein aufrechter deutscher Anwalt hat daraus den Schluss gezogen, dass auch Vollstreckungen aus deutschen Grundschuldurkunden einzustellen und aufzuheben sind.

Beispiele für die derzeitige Gerichtspraxis

Noch verschließt sich die gegenwärtige Gerichtspraxis in Deutschland dieser begrüßenswerten Entwicklung des EU-Rechts. Daher werden hier - mit Einverständnis der jeweils Betroffenen - in unregelmäßigen Abständen immer wieder ausgewählte Beispiele mit Kommentaren abgebildet. Um den Lesern eine Diskussion zu ermöglichen, sind diese Seiten am jeweiligen Seitenende mit einer Kommentarfunktion versehen:

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