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Nötigung zum Rechtsbruch?

Bedingt durch den niedrigen Zins der Eurozone befeuerten griechische Geschäftsbanken die unkontrollierte Kreditvergabe. 2008 verzeichnete Griechenland einen Kreditausfall von 5,2 Prozent. 2013 stieg die Anzahl fauler Kredite auf insgesamt 30,1 Prozent an. Trotz Schuldenschnitt 2011 und Rettungspaketen mit zinsgünstigen, auf 30 Jahre gestreckten EU-Krediten, – was einem Schuldenschnitt gleich kommt-, fehlt griechischen Banken Kapital zur neuen Kreditvergabe.

Flagge Griechenlandhttp://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/12/troika-fordert-beschlagnahmung-griechischer-haeuser/

Die Troika aus IWF – EZB - EU-Kommission fordert deshalb von der griechischen Regierung, dass das Beschlagnahmungs-Verbot notleidender Immobilien aufgehoben werden müsse. Säumige Schuldner sollen, - entgegen dem höchstrichterlichen Urteil des EuGH vom 14. März 2013 – ihre Häuser ohne richterlichen Beschluss durch Zwangsversteigerungen verlieren, damit Banken den Kapitalerlös an die Realwirtschaft als neue Kredite vergeben können. Doch wer gibt arbeitslosen Jugendlichen (63%) und einer Realwirtschaft ohne Geschäftsmodell Kredit?
Der Steuerzahler wird weitere Transferzahlungen in Form neuer „Rettungspakete“ zur Stützung des Falschgeldsystems verabschieden müssen und zusehen, wie Gesellschaftseigentum privatisiert wird.

Das EuGH-Urteil hier:

http://geldhahn-zu.de/aktuelles/missbraeuchliche-zwangsversteigerung-bedeutung-fuer-die-deutsche-rechtspraxis-3

 

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