Nötigung zum Rechtsbruch?
Die Troika aus IWF – EZB - EU-Kommission fordert deshalb von der griechischen Regierung, dass das Beschlagnahmungs-Verbot notleidender Immobilien aufgehoben werden müsse. Säumige Schuldner sollen, - entgegen dem höchstrichterlichen Urteil des EuGH vom 14. März 2013 – ihre Häuser ohne richterlichen Beschluss durch Zwangsversteigerungen verlieren, damit Banken den Kapitalerlös an die Realwirtschaft als neue Kredite vergeben können. Doch wer gibt arbeitslosen Jugendlichen (63%) und einer Realwirtschaft ohne Geschäftsmodell Kredit?
Der Steuerzahler wird weitere Transferzahlungen in Form neuer „Rettungspakete“ zur Stützung des Falschgeldsystems verabschieden müssen und zusehen, wie Gesellschaftseigentum privatisiert wird.
Das EuGH-Urteil hier: