Zum Verlauf des Steuerwiderstands
Die Ebene der Finanzbehörden
Hier wird die Korrespondenz mit den Anträgen, den Ablehnungen und den Bescheiden dargestellt und kommentiert:
- Kickoff: Steuererklärung für 2009
- Stundungsantrag
- Ablehnung des Stundungsantrags
- Einspruch gegen Ablehnung des Stundungsantrags
- Fortsetzung: Steuererklärung für 2010
- Weiterer Einspruch gegen Ablehnung Stundung
- "Einspruchsentscheidung" Stundung
- Carsten Maschmeyer als außergewöhnliche Belastung
- "Einspruchsentscheidung" Steuerbescheide 2009 und 2010
- Zwangsgeldfestsetzung wg Nichtabgabe Steuererklärung
- Einspruch gegen Zwangsgeldfestsetzung
- Keine Stundung der Umsatzsteuer
- Ein sehr grundsätzlicher Einspruch wg Stundungsverweigerung
- Keine Einkommenssteuervorauszahlungen mehr
Die Ebene des Finanzgerichts
Hier wird die Korrespondenz mit den Klagen, Aussetzungsanträgen, Stellungnahmen des Finanzamts und den Entscheidungen des Finanzgerichts dargestellt und kommentiert:
- Klage und Aussetzungsantrag
- Antrag auf Einstellung der Vollstreckung
- Stellungnahme des Finanzamts
- Ergänzung Aussetzungsantrag
- Erneute Stellungnahme des Finanzamts
- Keine Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt
- Erstmals wird das Widerstandsrecht gem. Art 20 IV GG geltend gemacht
- Weitere Begründung des Aussetzungsantrages an das Finanzgericht
- Ein Befangenheitsantrag muss gestellt werden
- Der Ablehnungsantrag wird abgelehnt
- Auch das Finanzgericht findet Vollstrecken richtig gut: Keine Aussetzung
- Eine Gehörsrüge wird erforderlich
- Auch die Gehörsrüge war wie immer erfolglos
- Mündliche Verhandlung
- Ein Plädoyer für den Steuerwiderstand
Die Vollstreckungsorgien des Finanzbeamten Mecke
Ich genieße eine Sonderbehandlung als Steuerverbrecher. Der zuständige Finanzbeamte kennt kein Pardon und zeigt, was man so alles mit vorläufig vollstreckbaren Steuerbescheiden anstellen kann. Ziel ist die wirtschaftliche Vernichtung. Nur dann wirft der säumige Steuerbürger endlich so richtig Geld ab - denkt sich Herr Mecke. Grundrechte müssen sich dabei erstmal hinten anstellen.
- 12 Pfändungs- und Einziehungsbeschlüsse zum Auftakt
- Antrag auf Aufhebung der Vollstreckungen
- Der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckungen wird abgelehnt